psychische Gewalt von einem narzisstischen Kindesvater

Familiengerichtliche Verfahren mit einem narzisstischen Kindesvater


Eine Ehe oder eine Partnerschaft mit einem narzisstisch gestörten oder – wie es gern mal in Gutachten heißt – narzisstisch persönlichkeitsakzentuierten Kindesvater ist für die Kindesmutter und die Familie in der Regel konfliktbelastet und zermürbend, auch wenn das von der betroffenen Frau manchmal lange nicht wahrgenommen oder verdrängt wird. Kommt es zur Trennung, bekommen diese Schwierigkeiten häufig noch einmal eine andere Qualität. Familiengerichtliche Verfahren mit einem narzisstischen Kindesvater werden schnell hochstrittig.

„In Freundschaft“ oder wenigstens respektvoll auseinandergehen ist so gut wie unmöglich. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass eine konfliktreiche und ungesunde Beziehung in der Trennung plötzlich vernünftig oder sogar harmonisch abläuft. Im Gegenteil.

Besonders heikel wird es, wenn aus der Verbindung Kinder hervorgegangen sind. Sehr häufig werden gemeinsame Kinder vom Narzissten instrumentalisiert, um weiterhin Macht und Kontrolle über die Ex-Partnerin auszuüben oder um in fertig zu machen. In den meisten Fällen droht der narzisstische Kindesvater der Kindesmutter häufig schon vor der Trennung, spätestens aber im Verlauf der Trennung sinngemäߠ„Ich mach’ dich fertig, ich nehme dir die Kinder“. Sobald die Trennung tatsächlich vollzogen ist und der Narzisst realisiert, dass die Ex-Partnerin nicht mehr zur Verfügung steht, schlägt es nicht selten in Krieg um, dem sich die Kindesmutter wegen der gemeinsamen Kinder nicht entziehen kann.

Der Narzisst startet einen kriegerischen Feldzug

Es spielt dabei keine Rolle, von wem die Trennung vollzogen wurde. Selbst wenn der narzisstische Kindesvater sich getrennt hat, zum Beispiel um sich einer anderen Frau zuzuwenden, gibt es einen Punkt, an dem er realisiert, dass die Ex-Frau aus dem narzisstischen System ausgestiegen ist, ihr also nicht mehr zur Verfügung steht, so wie er es aus früheren Zeiten gewohnt war. Das kann die Forderung nach dem Schlüssel für die ehemals gemeinsame Wohnung sein. Das kann die Unterhaltsklage sein, weil er unregelmäßig oder keinen Unterhalt zahlt. Manchmal ist es einfach nur der Brief vom Jugendamt, an das sich die Mutter hilfesuchend gewandt hat, um ihn zu einem gemeinsamen Gespräch über die Kinder einzuladen. Irgendetwas, wozu er ‚aufgefordert’ wird oder was dazu geeignet ist, sein Selbstbild in Frage zu stellen, und sei es noch so selbstverständlich, kann beim Narzissten den Schalter umlegen – und dann herrscht Krieg.

Die Frau, der um die narzisstische Störung des Ex-Partners weiß – meist, weil es bereits während der Partnerschaft psychische und nicht selten auch körperliche Gewalt gab – ist sich in der Regel bewusst, dass sie sich und die Kinder maximal vor dem narzisstischen Vater schützen muss, wenn es zur Trennung kommt. Häufig dauert es deshalb viele Jahre, bis sie den Mut findet, diesen Schritt zu gehen, weil ihr klar ist oder zumindest weil sie ahnt, dass sie nach einer Trennung mit aggressivem und unvorhersehbaren Verhalten des narzisstischen Kindesvater zu rechnen hat.

Nicht selten aber realisiert die Kindesmutter erst während der Trennungszeit – wenn es überhaupt eine gibt – und manchmal auch erst längere Zeit nach der Trennung, zu welchem drastischen Verhaltenswandel der Narzisst fähig ist, wenn ihm Kontrollverlust droht, weil die Frau sich seinem Einfluss entzieht. Oftmals steht diese fassungslos und hilflos einem völlig veränderten Verhalten des narzisstischen Kindesvaters gegenüber und kann diese krasse Veränderung nicht einordnen. Oft fühlt sie sich dafür verantwortlich; mindestens will sie einen Teil der Schuld für die Eskalation bei sich selbst erkennen. Sie empfindet es wie einen ‚Wandel um 180 Grad’. Tatsächlich aber haben die Verhaltensweisen, die mit einer narzisstischen Störung einhergehen, schon lange die Beziehung belastet, was – bei entsprechender Beratung – in der Regel auch relativ schnell retrospektiv vom der Kindesmutter erkannt wird.

Diese Irritation und das ‚Erwachen’ fallen in diesem Fall also genau in die sowieso schon emotional belastete Zeit der Trennung. Bevor die Kindesmutter realisiert, in welcher Situation sie sich mit dem narzisstischen Kindesvater tatsächlich befindet, sich fängt und sich dazu positionieren kann, um sich und die Kinder zu schützen, dreht der Narzisst nicht selten zu Bestform auf, wenn es zu familienrechtlichen Verfahren kommt. Trennungskriminalität und verschiedene Formen von Gewalt sind dabei die Regel. Hemmungsloses Lügen, massive Verleumdung und falsche eidesstattliche Versicherungen sollen den Ausgang der familienrechtlichen Verfahren direkt manipulieren. Psychische, körperliche und finanzielle Gewalt bewirken, dass die Kindesmutter weiter geschwächt und letztlich nicht selten psychisch anfällig wird, vor allem, wenn dieser Krieg über die Kinder ausgetragen und über einen längeren Zeitraum geführt wird. Diese psychische Destabilisierung wirkt indirekt auf die gerichtlichen Verfahren.

Die Eltern sollen zum Wohle der Kinder kooperieren

Anstatt die Kindesmutter und die Kinder vor den zerstörerischen Machenschaften des narzisstisch Kranken zu schützen, erwartet das Familienrechtssystem, also Familiengericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten, von Eltern – unabhängig von Vorgeschichte und Gegebenheiten – kooperative Elternschaft, häufig sogar bei Gewalthintergrund. Hinweise der Kindesmutter auf das schädigende Verhalten und die umfangreichen Manipulationen des Narzissten, auch unter sachlicher Benennung von belegbaren Fakten, konkreten Erlebnissen und qualifizierten Berichten Dritter, werden in der Regel vom Familienrechtssystem bestenfalls ignoriert.

In den meisten Fällen aber kommt es sogar zu einer regelrechten Umkehrung in der Bewertung: Das ‚Opfer’ des narzisstischen Systems wird von Familiengericht und den Verfahrensbeteiligten zum ‚Täter’ erklärt, weil sie durch ihre (berechtigten) Vorwürfe gegenüber dem narzisstisch kranken Elternteil schnell als diejenige identifiziert wird, die eine kooperative Elternschaft verweigert. Nahezu jeder Versuch, sich vor den Angriffen des Narzissten zu schützen, wird als Unfähigkeit bewertet, die Paarebene von der Elternebene zu trennen, was aber von den Fachkräften erwartet wird. Der Kindesmutter wird vorgeworfen, durch ihre (meist emotional vorgetragenen) Bedenken, Vorbehalte und Vorwürfe gegenüber dem narzisstischen Elternteil eine bindungsintolerante Haltung zu zeigen und damit per se das Kindeswohl zu beschädigen, ungeachtet aller Fakten, die zu dem distanzierten Verhältnis geführt haben.

„Zum Streiten gehören immer zwei“, diesen Satz hören viele Frauen, die sich hilfesuchend an die Fachkräfte der Jugendämter und Beratungsstellen wenden. Eine solche Aussage ist nicht nur falsch und verhöhnt die ‚Opfer’ von Narzissten; sie trägt auch dazu bei, dass sich die Frau, die sich gerade aus einer narzisstischen Beziehung – also einer Gewaltbeziehung – befreit, wieder in ihr altes Muster gedrängt wird, was nicht selten traumatische Qualität hat: Sie erfährt von den Beratungsstellen keine erhoffte und dringend notwendige Unterstützung, sondern findet sich stattdessen in der Rechtfertigungsposition wieder und erlebt wie bereits in der Beziehung, dass sie nicht wirkungsvoll agieren kann. Im Ergebnis wird der narzisstische Kindesvater als kooperativ eingeschätzt, wohingegen die Kindesmutter als diejenige benannt wird, die boykottiert und damit das Kindeswohl beschädigt.

Die narzisstischen Muster werden nicht erkannt

Die narzisstischen Strukturen bleiben, oftmals trotz psychologischer Qualifikation der Fachkräfte, meist ungesehen oder, falls sie gesehen werden, unbeachtet bei der weiteren Bewertung der Situation. Nicht selten schafft es der Narzisst, der meistens über ein umfangreiches Repertoire an manipulativen Verhaltensweisen verfügt, die Verfahrensbeteiligten für sich zu gewinnen, die sich dann häufig schützend vor den narzisstischen Kindesvater stellen und – stellvertretend für ihn – die Kindesmutter angreifen.

Fachkräfte aus Psychologie, Soziologie und Pädagogik glauben, das Kind vor seiner eigenen Hauptbezugsperson schützen zu müssen, weil sie sich zum einen – oftmals in selbstüberschätzender Weise kraft ihres Amtes und kraft ihrer Ausbildung – generell als Experten für Kinder empfinden, egal ob sie einige Stunden, wenige Minuten oder gar nicht mit dem betroffenen Kind verbracht haben; zum anderen, weil sie das narzisstische System nicht durchschauen und nicht bemerken, dass der Narzisst sie für seine Zwecke missbraucht und sie in den Stellvertreterkampf mit dem anderen Elternteil eintreten.

Der tatsächliche Experte für das Kind, nämlich in der Regel die Hauptbezugsperson bzw. die Hauptbezugspersonen (zum Beispiel der neue Partner), wird bzw. werden dagegen nicht ernst genommen. Als Rechtfertigung dient den Verfahrensbeteiligten stets das Kindeswohl, und zwar in einer Definition, die nichts mit Kindeswohl zu tun hat, wie es der nicht narzisstische Elternteil für sein Kind definiert.

Unüberwindbare Missstände im Rechtssystem

Neben häufig anzutreffender mangelnder Qualifikation oder fehlender persönlicher Reife der Verfahrensbeteiligten, kommen erschwerend strukturelle Missstände im Familienrechtssystem hinzu. Jugendämter sind zum Beispiel chronisch arbeitsüberlastet. Selbst wenn ein engagierter Jugendamtsmitarbeiter ahnt, dass hinter dem fürsorglichen Schein, den der narzisstische Kindesvater zu wahren versucht, tatsächlich psychische Gewalt gegen Ex-Frau und Kinder steht, wird er kaum die Zeit investieren können, das narzisstische System weiter zu untersuchen, um einen qualifizierten Bericht für das Gericht erstellen zu können.

Bei Verfahrensbeistand und Gutachter wirken ebenfalls strukturelle Missstände, mit denen die Kindesmutter konfrontiert ist: Beide, Beistand und Gutachter, werden vom Richter beauftragt und verfolgen somit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Nicht selten wird ein Richter die Verfahrensbeteiligten beauftragen, mit denen er bereits ‚gute Erfahrungen’ gemacht hat. Hierin liegt generell die Gefahr, dass der Auftragnehmer, also Beistand oder Gutachter, die bekannte oder vermutete Position eines Richters vertritt, um auch weiterhin Aufträge von ihm zu erhalten, auch wenn sie nach seiner Fachmeinung nicht dem Kindeswohl dient. Umgekehrt wird ein Richter als Jurist, der sich auf die Aussagen der psychologisch geschulten Fachkräfte verlässt, kaum zu einer anderen Einschätzung kommen, als von den Fachprofessionen vorgetragen wird.

Reflexionsfähigkeit im Familienrechtssystem ist nur insoweit gegeben, als der einzelne Verfahrensbeteiligte dazu persönlich in der Lage ist. In der Regel aber steht die Funktion vor dem Menschen, der diese Funktion ausfüllt, also das Gericht, das Jugendamt oder der Verfahrensbeistand und schützt die einzelne Person bei fachlicher Fehleinschätzung und bei persönlichem Fehlverhalten. Wirkungsvolle rechtsstaatliche Beschwerdemöglichkeiten gibt es so gut wie nicht. Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge oder Petitionen bleiben fast immer erfolglos. Es tritt also keine Verbesserung der Situation ein, sondern das Gegenteil ist meistens der Fall: Der beschuldigte Verfahrensbeteiligte wird nach abgewiesenem Befangenheitsantrag – bewusst oder unbewusst – kaum mehr eine neutrale Position gegenüber dem Petenten vertreten, was wiederum zur Schwächung seiner Situation im Verfahren beiträgt.

Wie sollte sich die Hauptbezugsperson des Kindes im Verfahren verhalten?

Da jeder Verfahrensbeteiligte im Familienrechtssystem mehr Einfluss auf den Ausgang des familienrechtlichen Verfahrens hat als die Hauptbezugperson(en) des Kindes, deren berechtigtes Anliegen es ist, das Kind und sich vor dem Narzissten zu schützen, ist es grundsätzlich nicht ratsam, gegen diese zu agieren, auch wenn sie in ihrer Einschätzung falsch liegen oder sogar erkennbar den narzisstischen Kindesvater unterstützen.

Der weitaus erfolgreichere Weg ist es, aus strategische Gründen mit den Verfahrensbeteiligten zu kooperieren, um die bestmögliche Lösung unter den Gegebenheiten zu erwirken. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass kaum die beste Lösung für Kind und Kindesmutter zu erreichen ist. Um die bestmögliche Lösung unter den Gegebenheiten zu erreichen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Akzeptieren, was nicht änderbar ist
  2. Erkennen, was möglich ist
  3. Sich selbst stärken
  4. Strategisch positionieren
  5. Handlungsmöglichkeiten erweitern, zum Beispiel durch Kommunikationstechniken

Auf keinen Fall ist es ratsam, unvorbereitet in Gespräche und in gerichtliche Verfahren zu gehen, in gutem Glauben, dass es sich um versierte, verantwortungsbewusste Fachkräfte handelt, die das narzisstische System erkennen und Kindesmutter und die Kinder vor dem narzisstischen Kindesvater schützen werden. Je früher sich die Betroffene vorbereitet, um so eher können Fehler vermieden werden, die aus falschen Vorstellungen über die Aufgaben und die Wirksamkeit des Familienrechtssystems entstehen. Am besten noch vor der Trennung.

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8 Kommentare

  1. Schade, dass sie den Kindesvater hier als Narzissten bezeichnen.
    Ich durchlebe als Vater diese Hölle, mit einer narzistischen Kindesmutter kämpfen zu müssen.
    Ich erlebe die gleichen traumatischen Termine vor Gericht. Man fühlt sich einfach nur machtlos.

    1. Author

      Ja, da haben Sie völlig Recht – das Familienrechtssystem versagt in diesen Fällen, egal ob Vater oder Mutter narzisstisch veranlagt ist. Oder es sich um häusliche Gewalt handelt.

  2. Ich habe eine Freundin, die mitten drin steckt.
    Falls jemand einen gemeinnützigen Verein kennt, der ihr beistehen kann, damit sie nicht auch noch das zweite Kind an diesen toxischen W… verliert, bitte um Tipps, Links, Anregungen

    1. Author

      Wir empfehlen Ihrer Freundin, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ihrer Stadt zu fragen. Diese stehen mit den lokalen Frauen-Vereinen in Kontakt.

  3. Ich kann das alles hier nur bestätigen! Genau so ist es mir passiert!

  4. Familiengerichte und Jugendämter gehen sogar soweit, das sie Willkür im Sorgerechtsantrag unterstellen und Prozeßkostenhilfe ablehnen, wie in meinem Fall, obwohl selbiges Gericht nach ungerechtfertigter Inobhutnahme, auch dem sorgeberechtigten Kindesvater eben jenes entzogen hat, da das Jugendamt darauf hinwies, das laufende Strafverfahren gegen ihn laufen. Mein Einspruch gegen all dies, bewirkte die Rückgabe des Sorgerechtes, auch an den Kindesvater, der keinerlei Ambitionen hatte Einspruch einzulegen, zumal er nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein Hinweis im Urteil lautete, Kindesmutter sollte selbständig Sorgerecht beantragen. Tat ich, wurde aber eben als Willkür bezeichnet. Beweise, die im Strafverfahren noch in der Beweissicherung sind, werden von mir verlangt und dem Kindesvater schriftlich mitgeteilt. Somit werden eigentlich die laufenden Strafverfahren involviert und er erlangt Kenntnisse über Beweise, die vor Gericht dann wahrscheinlich mit weiteren Lügen und Opfergehabe seinerseits abgetan werden. Traumata von mir und den Kindern, die durch körperliche und psychische Gewalt entstanden sind, sind irrelevant, Rechte die im Grundgesetz verankert sind, ebenso in der Istanbul Konvention und in den Kinderrechten, werden trotz meiner Hinweise diesbezüglich ignoriert. Meine Anwältin scheint machtlos, so wie ich , dem gegenüber.

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