Häufig gestellte Fragen – FAQ
Kann ich das Gutachten verweigern?
Ja, das können Sie. Aber Sie müssen sich über die Konsequenzen bewusst sein. Auch wenn die Qualität von Gutachtern, die Herangehensweise und die Notwendigkeit von Gutachten äußert fragwürdig sind, ist es falsch, sich aus Prinzip zu verweigern. Der Richter dachte, ein Gutachten ist eine gute Idee – er wird nicht begeistert sein, wenn Sie nicht mitmachen. Es kann in Ausnahmefällen Gründe geben, aber wir empfehlen eher einen anderen Weg: Gut vorbereitet mitmachen und ggf. Argumente gegen das GA während des GA-Prozesses sammeln. Wenn es komplett schief läuft, können Sie jederzeit das GA abbrechen; das ist aber nur in Einzelfällen ratsam.
Mein Kind will nicht zum Umgang. Muss ich es zwingen?
Sie sind verpflichtet, das Kind zum Umgang „zu motivieren“ und ggf. „erzieherische Maßnahmen“ einzuleiten, damit das Kind zum Umgang geht. Der Grad der Motivation bzw. der Maßnahmen hängen allerdings immer davon ab, wie die Verfahrensbeteiligten in Ihrem Verfahren ticken. Grundsätzlich gilt, dass a) es für die weitere Vorgehensweise wesentlich ist, wie alt das Kind ist und b) eine Verweigerung des Kindes schnell auf die Mutter geschoben wird: Sie manipuliert das Kind oder – falls man das ausschließen kann – sie überträgt unbewusst ihre schlechte Meinung über den Vater auf das Kind und bring das Kind damit in einen Loyalitätskonflikt. Auch ein Lieblingswort der Experten…
Wir raten dringend, sich von uns beraten zu lassen, bevor Sie mit dieser Aussage an die Verfahrensbeteiligten gehen und ein Gerichtsverfahren einleiten. Das kann schnell zum Problem für Sie und das Kind werden.
Kann ich einen Vergleich widerrufen?
Es kommt darauf an, ob es eine Vereinbarung vor dem Gericht oder vor einer anderen Stelle ist. Ein sogenannter gerichtlich genehmigter Vergleich – also eine Vereinbarung, anstatt eines Urteils – ist nicht widerrufbar. Das Verfahren ist mit dem Vergleich beendet. Eine Überprüfung in der 2. Instanz (Berufung bzw. Beschwerde beim FamG) ist nicht möglich. Es müsste ein neues Verfahren eingeleitet werden.
Wie kann ich das Wechselmodell wieder kippen?
Ja, schwierig, aber möglich. Dazu gehören viele Aspekte und in den meisten Fällen Geduld. Das muss man genau analysieren. Auch, wann der richtige Zeitpunkt ist. Aber ja, es ist grundsätzlich möglich.
Muss ich zur Elternberatung? Ich weiß, dass das nichts bringt!
Bei einem bestimmten Typ Vater (i.d.R. mit psychischer oder anderer Gewalt) bringen die Gespräche gar nichts. Aber selbst, wenn Sie sich sicher sind, dürfen Sie das sagen. Sie sind verpflichtet, kooperativ mitzuwirken. Also tun Sie es bitte! Gehen Sie hin, aber erwarten Sie keine Lösung – die wird es nicht geben. Die Elterngespräche sind nur für drei Dinge gut: 1) um dem FamSystem Ihre Kooperationsbereitschaft zu zeigen 2) Angst vor dem Mann zu verlieren 3) die Gepsrächstechniken üben, die Sie bei uns lernen 😉
Verdacht auf sexuelle übergriffe. Soll ich zum Jugendamt gehen?
Ganz heikles Thema, da dies a) selten geglaubt wird b) häufig als Manipulationsversuch der Kindesmutter ausgelegt wird, um den Vater zu eliminieren c) oft nicht beweisbar ist – selbst, wenn das Kind sich dazu detailliert äußern kann, steht hier Aussage gegen Aussage und d) wenn es nicht bestätigt wird, der Mutter negativ ausgelegt wird und das Kind muss trotzdem zum Umgang.
Bevor Sie einen solchen Verdacht öffentlich äußern, lassen Sie sich bitte unbedingt von uns dazu beraten!
Mein Ex wickelt alle um den Finger – mir hört keiner zu. Wie kann ich das ändern?
Er „spielt“ das Spiel besser! Lernen Sie, besser zu spielen als er. Hierzu gehört eine gute strategische Positionierung und eine Handvoll effektiver Gesprächstechniken. Die lernen Sie bei uns im Webinar.
Warum spricht das Jugendamt nicht mit mir?
Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es an der Menge an Informationen, die Betroffene dem Jugendamtsmitarbeiter zukommen lassen. Das JA ist nur für die Kinder zuständig und nicht für den Streit der Eltern, egal wer ihn anzettelt. Kommunikation mit dem JA sollte daher eher fokussiert, knapp und relevant sein – und bitte nicht ins CC jeder Email setzen.
Es kann aber auch andere Gründe haben, die man ggf. in einem Coaching analysieren und Lösungen hierfür finden müsste.
Ich habe das Gefühl, ich kann machen, was ich will – der Kindesvater bekommt alles! Was mache ich falsch?
Ja, manchmal fühlt es sich so an. Und es gibt auch solche Fälle, die man nur mit der „Inquisition“ vergleichen kann – die sind aber selten. Meistens ist es eher so, dass die Mutter zu emotional in die Situation geht, währenddessen der Vater alle Sympathien erhält „Der arme Vater, der will doch nur sein Kind sehen.“ Damit Sie nicht in diese Dynamik kommen oder, falls Sie bereits drin sind, wieder rauskommen, empfehlen wir ein Strategiecoaching: Sie müssen sich vollständig neu positionieren und besser spielen lernen als die Gegenseite! Nicht einfach, aber machbar – und meistens nötig!
Der Kindesvater verleumdet mich, ist voller Vorwürfe gegen mich, lügt alle an und trotzdem kriegt er alles. Wieso?
Hier haben wir gute Strategien entwickelt, die wirken – nicht immer, aber sehr oft. Wichtig ist, dass Sie sich nicht auf Diskussionen einlassen oder sich sogar rechtfertigen. Man muss nicht jede einzelne Lüge aufdecken. Unsere Zielgruppe ist nicht der Mann, sondern der Richter und seine Helfer – und die haben keine Lust auf schmutzige Wäsche. Wenn sie sich aber rechtfertigen, geraten Sie in die gleiche Dynamik und streiten mit (in deren Augen.) Das gilt es zu vermeiden.
Wenn Sie davon betroffen sind, empfehlen wir Ihnen das Strategiecoaching.
Wie kann ich einen Richter loswerden?
Schwierig. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen, aber die Wirksamkeit ist äußert gering. Umgekehrt wird es Ihnen einen schweren Stand geben, wenn ein Befangenheitsantrag abgewiesen wurde: Der Richter wird Sie nicht mehr auf seiner „Freundesliste“ haben. Es gibt sehr wenige Fälle, in denen wir das raten und wenn, meistens nur aus strategischen Gründen, um z. B. Zeit zu schinden. Der bessere Weg ist, möglichst schnell einen Beschluss (also ein Urteil) zu erhalten, damit dann der Weg zum OLG (in Berlin Kammergericht) frei wird.
In besonderes schwierigen Fällen kann ein Umzug in einen anderen Gerichtsbezirk eine Lösung sein. Achtung: Gilt nur für neue Anträge.
Ich will eine Sammelklage einreichen. Wo finde ich andere Betroffene?
Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich.
Haben Sie Pressekontakte? Ich will mit meinem Fall an die Öffentlichkeit gehen!
Wir können auf keinen Fall raten, an die Öffentlichkeit zu gehen, solange die Verfahren nicht endgültig geschlossen sind. Richter sehen das überhaupt nicht gern, und Sie haben ggf. die Konsequenzen zu tragen.
Ich will die alleinige elterliche Sorge beantragen. Wie schaffe ich das?
Nicht einfach und muss gut geprüft werden. Dazu gehört eine sehr gute Vorbereitung und es ist auch nur unter bestimmten Umständen möglich. Meistens ist es aber gar nicht zwingend nötig, da die gemeinsame eS sich – eigentlich – nur auf sehr spezielle Entscheidungen bezieht.
Manchmal ist es eine gute Idee (bei entsprechender Sachlage) nur einzelne Teile der elterlichen Sorge zu beantragen, namentlich Gesundheitssorge und Schulentscheidung. Damit wird die eS de facto ausgehöhlt und kann eine gute Alternative sein. Aber das hängt vom Fall ab.
Bevor Sie den Antrag stellen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Es kann nämlich auch zum Bumerang werden: Wenn Sie die Tür aufmachen, also den Antrag stellen und damit ein Verfahren eröffnen, kann der Vater seinerseits ebenfalls einen Antrag stellen. Ohne ein Gutachten wird hier kaum eine Entscheidung getroffen.
Also, viele Stolperfallen. Bitte nicht naiv an dieses Thema herangehen.
Ich habe mich um die Kinder gekümmert, habe Elternzeit genommen, bin nachts aufgestanden – er hat sich nie gekümmert. Jetzt will er das Wechselmodell. Warum sieht das niemand?
Solche Fälle haben wir viele auf dem Tisch. Es gilt der Lehrsatz „In Kindschaftssachen gucken wir nur in die Zukunft“. Wenn Sie dann mit der Vergangenheit anfangen, haben Sie schon verloren. Die Leistung, die wir erbracht haben, wird nicht gewürdigt – das hat mit Ideologie und mit politischem Willen zu tun. Aktive Vaterschaft ist politisch gewollt. Zumindest offenbar nach der Trennung…
Damit Sie nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen, lassen Sie sich bitte beraten. Sie müssen die Spielregeln beim Familiengericht & Co. kennen, damit Sie nicht in die Falle treten.
Sie haben eine andere Frage?
Wenn Sie eine allgemeine Frage haben, die auch für andere Betroffene interessant sein könnte, dann veröffentlichen wir sie zusammen mit der Antwort hier und in unserem Newsletter in anonymisierter Form sehr gern.