Unser Verständnis von einem kindgerechten Familienrechtssystem
Das Beste für ein Kind ist es, wenn es in Frieden mit Mutter und Vater aufwachsen kann, selbst wenn die Eltern kein Paar mehr sind. Aber: Ein Kind kann mit nur einem emotional und psychisch gesunden Elternteil (in den uns vorliegenden Fällen: der Mutter) prächtig wachsen und gedeihen. Wenn kein halbwegs friedliches und respektvolles Miteinander der Eltern zum Wohle des gemeinsamen Kindes gegeben ist, muss – ideologiefrei – ermittelt werden, wer der Verursacher des Konfliktes ist. In einem solchen Fall muss es möglich sein, den Kontakt zum aggressiven Elternteil zumindest vorübergehend einzuschränken oder komplett einzustellen.
Das Gegenteil ist im Moment an deutschen Familiengerichten der Fall: Wenn die Mutter vom Fehlverhalten des Vaters berichtet, ist sie entweder bindungsintolerant oder ist noch durch die Trennung gekränkt, heißt es. Sie könne eben die Paarebene nicht von der Elternebene trennen. Wir nennen das: Unfug! Das Familiengericht und die angeschlossenen Professionen wollen i.d.R. nicht hören, dass es Probleme mit dem Umgang gibt. Sie machen sich einfach nicht die Mühe, richtig hinzugucken.
Die Dynamik, die dann meist eintritt, endet nicht selten in Kindeswohlgefährdung, die durch das Familiengerichtssystem selbst produziert wurde: Die „Situation“ wird unter allen Umständen der Ideologie unterworfen – Kinder und Mutter werden ein ums andere Mal durch die Mühlen der Familiengerichtsbarkeit gedreht: Es soll passend gemacht werden, was eben manchmal einfach nicht passt.
Kooperierende Elternschaft kann nicht durch Gerichte erzwungen werden. Und Kindeswohl wird häufig darauf reduziert, dass es ausreichend Umgang zwischen Vater und Kind gibt.
Wir halten das für eine fatale Entwicklung.
Unser Standpunkt zum Wechselmodell
Wir sind gegen das erzwungene Wechselmodell, kurz WM. Das Gelingen eines positiv gelebten WM hängt davon ab, dass ALLE Beteiligten (hier: Mutter, Vater und Kind) damit freiwillig einverstanden sind. Leider werden Frauen nach den uns vorliegenden Berichten regelmässig von Richter, JA oder anderen Beteiligten in das WM genötigt.
Oftmals ist es genau der Typ Vater, der am lautesten nach WM schreit, der während der Beziehung kaum seiner Fürsorge- und Betreuungsaufgabe nachgekommen ist.
Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Grund, weshalb ein Kind nach der Trennung mehr Vater braucht, als es während der elterlichen Beziehung hatte.
Das ist ideologisch begründet und hat nichts mit dem Kindeswohl zu tun. Ideologie macht blind: Die angeschlossenen Professionen erkennen nicht, dass es diesem Typ Vater nur um Macht und Kontrolle geht – und nicht selten um Unterhalt, den er nicht zahlen will.
Im Sinne des Kontinuitätsprinzips sind wir deshalb dafür, dass das grundsätzliche Betreuungsmodell, das während der Beziehung bestand, auch nach der Trennung – modifiziert, also der Situation angepasst – aufrechterhalten bleibt.
Mutter und Kinder müssen vor jeder Form von Gewalt vom Staat und seinen Organen angemessen geschützt werden. Manchmal gibt es einfach keine gute Lösung! Dann muss die Frage gestellt werden dürfen: Was ist die für das Kind am wenigsten belastende Lösung? Und zwar ideologiefrei. Im Zweifel ist es der – zumindest zeitweilige – Umgangsausschluss zum aggressiven Elternteil. Das gilt insbesondere auch für psychische Gewalt und Manipulation.
Der derzeit geltende Grundsatz beim Familiengericht und den angeschlossenen Professionen „In Kindschaftssachen schauen wir nur in die Zukunft“ ist falsch.
Niemals versteht man die Gegenwart und hat folgerichtig eine falsche Idee von der Zukunft, wenn man sich nicht die Vergangenheit anschaut und – mit Sach- und Menschenverstand, also ideologiefrei – analysiert und bewertet. Solange das Problem nicht ehrlich und mutig benannt wird, kann keine Verbesserung eintreten. Ideologischer Ansatz (z. B. leiblicher Vater ist unter allen Umständen wichtig!) führt hier zur falschen Ergebnissen mit fatalen Folgen für Mutter und Kind.
Safety First – das ist die einzig richtige Antwort auf jede Form der häuslichen Gewalt, und nicht nur einmal im Jahr am 25. November (Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen).
Die Hauptbindungsperson des Kindes – in der Regel die Mutter – ist die Expertin für ihr Kind; besonders wenn es sich um ein Kleinkind handelt. Die angeschlossenen Professionen sollen unterstützend helfen. Mehr nicht!
Das Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4 fließt nicht in das Familienrecht ein – im Gegenteil: Es wird in vielen uns vorliegenden Fällen komplett missachtet. Die Frauen werden allein gelassen und nicht selten regelrecht diszipliniert, wenn sie nicht tun, was die „Experten“ wollen. Um das Kindeswohl geht es dabei nicht.
Besonders deutlich wurde das während der COVID Pandemie. Unter anderem kommt die Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass Mütter besonders stark belastet waren. Auch wenn also die Gleichstellung von Frau und Mann im Grundgesetz verankert ist, zeigt das Leben, besonders, aber nicht nur in Krisensituationen wie COVID, dass dieser Grundsatz normativ, aber bei weitem noch nicht deskriptiv ist. Mit anderen Worten: Der Gleichstellungsgrundsatz als Gesetz, der im Familiengericht so wichtig scheint, spiegelt nicht den gelebten Alltag der meisten Mütter wieder.
ARTIKEL 6 ABSATZ 4
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Wir verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Website zu verbessern. Bitte wählen Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten.
Verwalten Sie Ihre Cookie-Einstellungen unten:
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website erforderlich.
These cookies are needed for adding comments on this website.
These cookies are used for managing login functionality on this website.
Statistik-Cookies erfassen Informationen anonym. Diese helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen.
SourceBuster is used by WooCommerce for order attribution based on user source.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Websites zu folgen und relevante Inhalte anzuzeigen.
Google Tag Manager simplifies the management of marketing tags on your website without code changes.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie Policy und Datenschutzerklärung.


Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.
Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.
Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.
Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen.
Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.
Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen.
Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.
Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.
Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines.
Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften. Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.
Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.
So einfach ist es nicht.
Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.
Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen.
Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?
Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.
Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe.
Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden.
Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!