Umgang erzwingen

Eine Praxis, die ein Ende haben muss – Gastbeitrag von Marco G.

Mit Begeisterung habe ich gesehen, dass du einen Blog zum Thema Umgang und Sorgerecht erstellt hast und dich auch dem Thema Zwangsumgang widmest. Durch die Problematisierung des Themas unterstützt du auch mich bei dem Bemühen, den erzwungenen Umgang für Kinder zu beenden.

Leider trauen sich nur wenige Menschen diese skandalösen Zustände anzuprangern.
Erzwungener Umgang belastet Kinder – doch leider immer noch viel zu wenige Stimmen fordern endlich ein Ende dieser kindeswohlgefährdenden Praxis.
Erzwungener Umgang belastet Kinder – doch leider immer noch viel zu wenige Stimmen fordern endlich ein Ende dieser kindeswohlgefährdenden Praxis.

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.

1. Zwangsumgang trotz Verdachts auf sexuellen Missbrauch

In meiner Kindheit wurden ich und meine Geschwister zum Umgang mit meinem Vater gezwungen. Und das obwohl gegen ihn der begründete Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs bestand. Für mich als Kind war es nur schwer zu verstehen, warum ich einen für mich fremden Menschen besuchen musste, vor dem ich mich sehr gefürchtet habe.

Die mit diesem erzwungenen Umgang verbundenen Gefühle der absoluten Angst und Hilflosigkeit haben mich fast wahnsinnig gemacht.

Ich hatte den Eindruck, dass es nur darum ging, das „Recht“ meines Vaters auf Umgang durchzusetzen. Die involvierten Fachkräfte sagten meiner Mutter, dass sie die „Beziehung“ zwischen Vater und Kind akzeptieren müsse. Ihr wurde der Entzug des Sorgerechts angedroht, wenn sie mich nicht zu meinem Vater schickt!

Ich bin kein Einzelfall

Es hat Jahre gedauert, bis ich es als Erwachsener schaffte, mich mit diesem belastenden Kapitel meiner Kindheit auseinander zu setzen.

Im Laufe der Zeit musste ich erkennen, dass meine Geschichte kein Einzelfall ist. Die momentan herrschenden Strukturen und Ideologien in Familiengerichten und dem daran angeschlossenem Hilfssystem legen es in meinen Augen geradezu darauf an, dass Kinder ungehört bleiben oder nicht ernstgenommen werden.

Experten versagen

In sog. Fachkreisen wird es so dargestellt, als ob Kinder immer beide Eltern bräuchten, weil sie sonst später Probleme entwickeln könnten(!). Die konkreten Probleme für Kinder, wenn sie zum Umgang gezwungen werden oder sogar gegen ihren Willen bei einem Elternteil leben müssen, scheinen für diese „ExpertInnen“ keine Rede wert zu sein.

Öffentlichkeit ist nicht interessiert

Die Versuche, mit meiner Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, sind bisher gescheitert. Mir wurde von verschiedenen JournalistInnen signalisiert, dass ich zumindest derzeit kaum eine Chance haben werde, die Öffentlichkeit auf das Thema Zwangsumgänge und die daraus resultierenden Folgen aufmerksam zu machen.

Fachkräfte sehen keine Probleme bei Zwangsumgang

Im Rahmen meines Engagements habe ich viele Einzelpersonen und Vereine angeschrieben. Ich dachte, als Betroffener wenigstens die Fachöffentlichkeit zu erreichen. Es kann durchaus gute Gründe geben, den Kontakt zu einem bzw. auch zu beiden Elternteilen abzulehnen.

In den meisten Fällen erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Oder es hieß, es gäbe heutzutage keine Probleme, weil sich die Jugendhilfe fachlich weiterentwickelt habe. Nur ganz wenige involvierte Personen räumten ein, dass es ein Problem für Kinder sein kann, wenn sie zum Umgang gezwungen werden.

Doch offensiv die Probleme angehen, wollten auch diese nicht!

2. Mütterlobby setzt sich für das Kindeswohl ein

Umso wichtiger ist es, dass es Menschen wie dich gibt, die versuchen diese Missstände zu bekämpfen.

Mit deiner Initiative vertrittst du nicht nur die Interessen der Mütter! Gerade für Kinder ist es wichtig, endlich wahrgenommen zu werden!

Da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schlimm ein erzwungener Elternkontakt für Kinder sein kann, bin ich dir sehr dankbar, dass du so unbeirrt auch diese dunkle Seite im Familienrecht aufzeigst.

Die Mütterlobby ist einer der wenigen Vereine, die es wagen, die derzeit herrschende Ideologie bezüglich dem Umgangsrecht-Gesetz in Familiengerichten und der Jugendhilfe zu hinterfragen.

Deshalb stehe ich hinter deiner Initiative und werde sie, wo immer ich kann, unterstützen. Ich wünsche dir für deine Initiative viel Erfolg!

Herzliche Grüße,

Marco – Initiative gegen erzwungenen Elternkontakt.

Eventuell interessant zum Weiterlesen: Das Kentler-Experiment.

Anm.v.d.Red.: Marco scheint seine Initiative nicht weiter zu führen; der Link ist leider nicht mehr aktuell. Wer kann es ihm verübeln.

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.

Umgang erzwingen: Häufige Fragen

Umgangsverweigerung ist nicht in dem Sinne "strafbar", dass sie direkt zu einer Gefängnisstrafe wie bei einer Straftat führt. Es handelt sich jedoch um eine schwere Verletzung der elterlichen Pflichten, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gleiches gilt, wenn ein Elternteil dem anderen den Umgang verweigert.

Umgangsverweigerung ist nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung rechtlich gerechtfertigt, wie bei körperlicher/sexueller Gewalt, Missbrauch, Entführungsgefahr oder gravierendem Suchtmittelmissbrauch des umgangsberechtigten Elternteils. Eigenmächtiges Verweigern ohne Gerichtsbeschluss ist allerdings riskant, weshalb man auf jeden Fall das Urteil des Familiengerichts abwarten sollte.

Ja, das Umgangsrecht kann gerichtlich erzwungen werden, da es im BGB geregelt ist. Bei Verstoß gegen gerichtliche Anordnungen können Familiengerichte Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft gegen den verweigernden Elternteil verhängen. Ein erzwungener Umgang ist jedoch oft kontraproduktiv, weshalb man sich diesen Schritt zuvor gut überlegen sollte.

Ein Vater verliert das Umgangsrecht nur bei akuter Kindeswohlgefährdung, etwa durch Missbrauch, Misshandlung oder Entführungsgefahr, und nur durch Beschluss des Familiengerichts. Hohe Hürden schützen dieses Recht, weshalb oft erst begleiteter Umgang angeordnet wird, bevor es zu einem vollständigen Ausschluss kommt.

Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Umgang mit seinem Vater verweigert, ist das eine ernsthafte Situation, die Geduld und professionelle Hilfe erfordert. Grundsätzlich hat das Kind ein Recht - oder manchmal sogar leider die Pflicht - auf Umgang mit beiden Elternteilen. Wichtig ist, die Gründe zu verstehen, das Kind nicht zu drängen, den Kontakt zum Jugendamt zu suchen und bei Bedarf das Familiengericht einzubeziehen, um die rechtlich abgesicherte, beste Lösung für Sie und Ihr Kind zu erzielen.

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Anna Maron

Hallo!

Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.

Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.

Zu schön, um wahr zu sein

Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.

Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen. 

Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.

Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen. 

Nach der Geburt

Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.

Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.

Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines. 

Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften.  Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.

Was ich gelernt habe

Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.

So einfach ist es nicht.

Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.

Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen. 

Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?

Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.

Was ich heute weitergebe

Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit  psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe. 

Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden. 

Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!