Umgang erzwingen
Eine Praxis, die ein Ende haben muss – Gastbeitrag von Marco G.
Mit Begeisterung habe ich gesehen, dass du einen Blog zum Thema Umgang und Sorgerecht erstellt hast und dich auch dem Thema Zwangsumgang widmest. Durch die Problematisierung des Themas unterstützt du auch mich bei dem Bemühen, den erzwungenen Umgang für Kinder zu beenden.

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.
1. Zwangsumgang trotz Verdachts auf sexuellen Missbrauch
In meiner Kindheit wurden ich und meine Geschwister zum Umgang mit meinem Vater gezwungen. Und das obwohl gegen ihn der begründete Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs bestand. Für mich als Kind war es nur schwer zu verstehen, warum ich einen für mich fremden Menschen besuchen musste, vor dem ich mich sehr gefürchtet habe.
Die mit diesem erzwungenen Umgang verbundenen Gefühle der absoluten Angst und Hilflosigkeit haben mich fast wahnsinnig gemacht.
Ich hatte den Eindruck, dass es nur darum ging, das „Recht“ meines Vaters auf Umgang durchzusetzen. Die involvierten Fachkräfte sagten meiner Mutter, dass sie die „Beziehung“ zwischen Vater und Kind akzeptieren müsse. Ihr wurde der Entzug des Sorgerechts angedroht, wenn sie mich nicht zu meinem Vater schickt!
Ich bin kein Einzelfall
Es hat Jahre gedauert, bis ich es als Erwachsener schaffte, mich mit diesem belastenden Kapitel meiner Kindheit auseinander zu setzen.
Im Laufe der Zeit musste ich erkennen, dass meine Geschichte kein Einzelfall ist. Die momentan herrschenden Strukturen und Ideologien in Familiengerichten und dem daran angeschlossenem Hilfssystem legen es in meinen Augen geradezu darauf an, dass Kinder ungehört bleiben oder nicht ernstgenommen werden.
Experten versagen
In sog. Fachkreisen wird es so dargestellt, als ob Kinder immer beide Eltern bräuchten, weil sie sonst später Probleme entwickeln könnten(!). Die konkreten Probleme für Kinder, wenn sie zum Umgang gezwungen werden oder sogar gegen ihren Willen bei einem Elternteil leben müssen, scheinen für diese „ExpertInnen“ keine Rede wert zu sein.
Öffentlichkeit ist nicht interessiert
Die Versuche, mit meiner Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, sind bisher gescheitert. Mir wurde von verschiedenen JournalistInnen signalisiert, dass ich zumindest derzeit kaum eine Chance haben werde, die Öffentlichkeit auf das Thema Zwangsumgänge und die daraus resultierenden Folgen aufmerksam zu machen.
Fachkräfte sehen keine Probleme bei Zwangsumgang
Im Rahmen meines Engagements habe ich viele Einzelpersonen und Vereine angeschrieben. Ich dachte, als Betroffener wenigstens die Fachöffentlichkeit zu erreichen. Es kann durchaus gute Gründe geben, den Kontakt zu einem bzw. auch zu beiden Elternteilen abzulehnen.
In den meisten Fällen erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Oder es hieß, es gäbe heutzutage keine Probleme, weil sich die Jugendhilfe fachlich weiterentwickelt habe. Nur ganz wenige involvierte Personen räumten ein, dass es ein Problem für Kinder sein kann, wenn sie zum Umgang gezwungen werden.
Doch offensiv die Probleme angehen, wollten auch diese nicht!
2. Mütterlobby setzt sich für das Kindeswohl ein
Umso wichtiger ist es, dass es Menschen wie dich gibt, die versuchen diese Missstände zu bekämpfen.
Mit deiner Initiative vertrittst du nicht nur die Interessen der Mütter! Gerade für Kinder ist es wichtig, endlich wahrgenommen zu werden!
Da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schlimm ein erzwungener Elternkontakt für Kinder sein kann, bin ich dir sehr dankbar, dass du so unbeirrt auch diese dunkle Seite im Familienrecht aufzeigst.
Die Mütterlobby ist einer der wenigen Vereine, die es wagen, die derzeit herrschende Ideologie bezüglich dem Umgangsrecht-Gesetz in Familiengerichten und der Jugendhilfe zu hinterfragen.
Deshalb stehe ich hinter deiner Initiative und werde sie, wo immer ich kann, unterstützen. Ich wünsche dir für deine Initiative viel Erfolg!
Herzliche Grüße,
Marco – Initiative gegen erzwungenen Elternkontakt.
Eventuell interessant zum Weiterlesen: Das Kentler-Experiment.
Anm.v.d.Red.: Marco scheint seine Initiative nicht weiter zu führen; der Link ist leider nicht mehr aktuell. Wer kann es ihm verübeln.
Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.
Umgang erzwingen: Häufige Fragen
Umgangsverweigerung ist nicht in dem Sinne "strafbar", dass sie direkt zu einer Gefängnisstrafe wie bei einer Straftat führt. Es handelt sich jedoch um eine schwere Verletzung der elterlichen Pflichten, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gleiches gilt, wenn ein Elternteil dem anderen den Umgang verweigert.
Umgangsverweigerung ist nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung rechtlich gerechtfertigt, wie bei körperlicher/sexueller Gewalt, Missbrauch, Entführungsgefahr oder gravierendem Suchtmittelmissbrauch des umgangsberechtigten Elternteils. Eigenmächtiges Verweigern ohne Gerichtsbeschluss ist allerdings riskant, weshalb man auf jeden Fall das Urteil des Familiengerichts abwarten sollte.
Ja, das Umgangsrecht kann gerichtlich erzwungen werden, da es im BGB geregelt ist. Bei Verstoß gegen gerichtliche Anordnungen können Familiengerichte Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft gegen den verweigernden Elternteil verhängen. Ein erzwungener Umgang ist jedoch oft kontraproduktiv, weshalb man sich diesen Schritt zuvor gut überlegen sollte.
Ein Vater verliert das Umgangsrecht nur bei akuter Kindeswohlgefährdung, etwa durch Missbrauch, Misshandlung oder Entführungsgefahr, und nur durch Beschluss des Familiengerichts. Hohe Hürden schützen dieses Recht, weshalb oft erst begleiteter Umgang angeordnet wird, bevor es zu einem vollständigen Ausschluss kommt.
Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Umgang mit seinem Vater verweigert, ist das eine ernsthafte Situation, die Geduld und professionelle Hilfe erfordert. Grundsätzlich hat das Kind ein Recht - oder manchmal sogar leider die Pflicht - auf Umgang mit beiden Elternteilen. Wichtig ist, die Gründe zu verstehen, das Kind nicht zu drängen, den Kontakt zum Jugendamt zu suchen und bei Bedarf das Familiengericht einzubeziehen, um die rechtlich abgesicherte, beste Lösung für Sie und Ihr Kind zu erzielen.
