Der Narzisst in der Trennungs- und Scheidungsberatung

Und warum das System für ihn arbeitet.

Wer als Mutter mit einem narzisstischen Ex-Partner in einem Sorgerechts- oder Umgangskonflikt steckt, landet früher oder später in Beratungsgesprächen – beim Jugendamt, einer Mediation, dem gerichtlich bestellten Gutachter oder auch in der Trennungs- und Scheidungsberatung,

Nur um dort etwas zu erleben, das zunächst unbegreiflich wirkt: Die Situation dreht sich.

Plötzlich ist nicht mehr sein Verhalten das Thema, sondern Ihres.

Das nennt man Systemumkehr. Und es ist kein Zufall.

Es ist das vorhersehbare Ergebnis eines Beratungsansatzes, der für diese Konstellation strukturell ungeeignet ist – und dabei so tut, als wäre er neutral.

Systemumkehr in der Trennungs- und Scheidungsberatung: Plötzlich steht nicht mehr das Verhalten des narzisstischen Vaters, sondern das der besorgten Mutter im Mittelpunkt.
Systemumkehr in der Trennungs- und Scheidungsberatung: Plötzlich steht nicht mehr das Verhalten des narzisstischen Vaters, sondern das der besorgten Mutter, im Mittelpunkt.

Zur Hilfe und besseren Orientierung bieten wir ein Webinar an: “Umgang mit einem narzisstischen Kindesvater”.

Der Inhalt:

Eine Trennung von einem narzisstischen Kindesvater ist extrem belastend. Geht es zum Familiengericht, wird es heikel, da der Narzisst die Verfahrensbeteiligten manipuliert – inklusive der Kinder.

Im Webinar sprechen wir über die Taktiken von Narzissten nach einer Trennung und dem richtigen Umgang mit diesem. Sowie vor allem darüber, wie Sie sich und Ihr Kind bestmöglich schützen können.

Er kann machen, was er will - und gewinnt so oder so

Es liegt nahe zu denken, streitbare, oftmals narzisstische Männer hätten in der Beratung deshalb Vorteile, weil sie gut performen: sachlich, kooperativ, die richtigen Worte, oft mit einem charmanten Lächeln in Richtung weiblicher Beraterin.

Das stimmt zwar, greift aber für sich allein gestellt zu kurz.

Denn selbst, wenn er aggressiv auftritt, laut wird, Forderungen stellt oder die Mutter offen entwertet – der systemische Ansatz dreht die Dynamik trotzdem um.

  • Und das nicht, weil die Fachkraft ihn schützen will.
  • Sondern, weil das Modell es so vorgibt.

Die Logik ist dabei immer die gleiche: Was können beide tun, damit es besser wird?

Und „beide” bedeutet in der Praxis: Sie.

Denn er sitzt nicht da, um etwas zu ändern. Er sitzt da, um seine Position zu sichern.

  • Das weiß er.
  • Das System weiß es leider nicht.

Sein Verhalten ist deshalb irrelevant für das Ergebnis. Denn, ob er charmant ist oder aggressiv, kooperativ klingt oder offen entwertet – am Ende wird gefragt, was Sie tun können

Das System macht die Arbeit für ihn, egal wie er sich verhält.

Was ist eine Trennungs- und Scheidungsberatung?

Wenn eine Trennung von einem Narzissten mit Kindern in einen Umgangs- oder Sorgerechtskonflikt mündet, verändert sich auch der Schwerpunkt der Elternberatung. 

Aus der allgemeinen Unterstützung bei familiären Konflikten wird eine gezielte Trennungs- und Scheidungsberatung, bei der insbesondere die weitere Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung und das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen.

Das Ziel besteht nun nicht mehr darin, die Partnerschaft zu erhalten, sondern die Paarebene von der Elternebene zu trennen und die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für Sorge und Umgang zu unterstützen.

  • § 17 SGB VIII sieht eine solche Beratung bei Trennung und Scheidung ausdrücklich vor.
  • Auch § 18 SGB VIII gewährt Müttern und Vätern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

Die Beratung kann beim Jugendamt oder bei anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

Das Familiengericht soll in Kindschaftssachen ebenfalls auf die Möglichkeiten der Beratung hinweisen und auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Soweit die Theorie.

Nun zur Realität.

Sowie der Diskrepanz zwischen den Beiden.

Der systemische Ansatz – und warum er hier versagt

Die systemische Beratung ist in Deutschland der dominierende Ansatz beim Jugendamt, in familiengerichtlichen Verfahren sowie in Beratungen für Trennung und Scheidung.

Ihr Grundprinzip: Probleme entstehen nicht in einzelnen Menschen, sondern in Beziehungen.

  1. Alle tragen bei.
  2. Alle Perspektiven sind gleich wichtig.
  3. Niemand ist allein schuld.

Das klingt erst einmal fair. In vielen Situationen ist es das auch.

Aber dieser Ansatz setzt eine Grundbedingung voraus, die bei einer narzisstischen Beziehungsdynamik schlicht nicht gegeben ist.

„Er setzt voraus, dass beide Parteien ungefähr gleich mächtig sind.“

Wo Macht allerdings asymmetrisch verteilt ist – wo einer kontrolliert, entwertet, einschüchtert und der andere unter diesem Verhalten zu leiden hat – da wird Neutralität zur Parteinahme.

  • Doch nicht für das Opfer.
  • Sondern für den Täter.

Denn, falls der Berater oder die Beraterin in diesem Fall keine Partei ergreift, muss der Narzisst nur warten.

Sie werden sich irgendwann widersprüchlich verhalten, emotional werden, überreagieren – und dann sieht es nach „beide eskalieren” aus.

Die Fachkraft fragt danach lediglich: „Wie tragen beide zur Eskalation bei?” – und hat damit bereits das falsche Modell auf den Fall angewendet.

Die Strategie, die er zu Hause jahrelang perfektioniert hat, funktioniert in der Beratung genauso. Nur zusätzlich noch mit professioneller Autorität im Rücken.

Er instrumentalisiert dabei sogar häufig die Sprache der Beratung selbst.

Loyalitätskonflikt, Entfremdung, Koelternschaft – er kennt diese Begriffe nicht nur. Er benutzt sie auch.

Und je besser er sie benutzt, desto glaubwürdiger wirkt er.

Aber – und das ist entscheidend – er müsste das eigentlich gar nicht. Denn das Modell schützt ihn auch ohne sein Zutun.

Es gibt keinen Mechanismus im systemischen Ansatz, der die folgenden Fragen stellt:

  • Liegt hier Täterschaft vor?
  • Ist diese Frau das Opfer?
  • Braucht sie vielleicht Schutz, bevor wir über Kooperation reden?

Diese Fragen sind im Ansatz nicht vorgesehen. Und was nicht vorgesehen ist, wird nicht gemacht.

Das Ergebnis ist ein geschlossenes System – eine Falle, aus der es keinen einfachen Ausweg gibt.

  1. Macht die Mutter mit, wird die Täter-Opfer-Umkehr institutionell bestätigt. Sie arbeitet daran, die Situation zu verbessern, als wäre sie mitverantwortlich.
  2. Verweigert sie die Mitarbeit, weil sie erkennt, dass sie hier nicht das Problem ist – dann ist sie bindungsintolerant, kooperationsunwillig, gefährdet das Kindeswohl.

Die Weigerung, sich in das Modell einzufügen, wird selbst zur Diagnose.

Und am Ende gewinnt er so oder so.

Systemische Beratung kann bei asymmetrischen Machtverhältnissen zur Falle werden, da der Täter von ihrer scheinbaren Neutralität profitiert.
Systemische Beratung kann bei asymmetrischen Machtverhältnissen zur Falle werden, da der Täter von der scheinbaren Neutralität profitiert.

Zur Hilfe und besseren Orientierung bieten wir ein Webinar an: “Umgang mit einem narzisstischen Kindesvater”.

Was Fachkräfte falsch machen – an konkreten Beispielen

Das Versagen ist nicht immer spektakulär. Oft steckt es in einzelnen Sätzen, die harmlos klingen – und verheerend wirken.

Zwei kurze Beispiele hierzu.

Beispiel 1: Die Kinder meiden den Vater

Die Kinder wollen den Kontakt zum Vater nicht.

Eine Mutter schildert das in der Beratung.

Die Reaktion der Fachkraft: „Was können Sie tun, damit die Kinder ihren Vater nicht verlieren?”

Dieser Satz enthält eine vollständige Weltanschauung.

  1. Die Kinder verlieren den Vater – als wäre er ein Passiver, dem etwas widerfährt.
  2. Die Mutter ist die Handelnde, die das verhindern könnte.

Das Verhalten der Kinder – ihr Abstandnehmen, ihre Verweigerung – wird nicht als Signal gelesen, sondern als Problem, das die Mutter zu lösen hat.

Die kompetente Frage wäre gewesen: „Was erleben die Kinder beim Vater, das zu der Ablehnung führt?”

Kinder meiden nicht ohne Grund.

Doch dieser Grund wird hier nicht gesucht.

Stattdessen wird – implizit – das Konzept der „elterlichen Entfremdung” aufgerufen: die Mutter als Kraft, die den Vater aus dem Leben der Kinder drängt.

  1. Wissenschaftlich widerlegt,
  2. juristisch umstritten,
  3. in der Praxis quicklebendig.

Dieser Satz kommt auch in einer verschärften Variante vor, die noch mehr enthüllt.

Dabei fragt die Fachkraft: „Was können Sie tun, um für sich zu sorgen, damit die Kinder ihren Vater nicht verlieren?”

Auf den ersten Blick klingt das nach Fürsorge für die Mutter.

Beim zweiten Lesen zeigt sich, was die Fachkraft wirklich denkt: Die Mutter ist nicht nur das Problem – sie ist so destabilisiert, so wenig bei sich, dass ihr innerer Zustand die Beziehung der Kinder zum Vater gefährdet.

  • Es geht nicht mehr nur darum, was sie falsch macht.
  • Es geht darum, was mit ihr nicht stimmt.

Die Schuldzuweisung ist nicht nur zur Pathologisierung geworden. Sie ist zusätzlich in Fürsorgesprache verpackt – was sie besonders schwer angreifbar macht.

Beispiel 2: Der Vater entzieht sein Vertrauen

In einem anderen Fall erklärt der Vater in der gemeinsamen Beratung offen und aggressiv: Er habe überhaupt kein Vertrauen in die Mutter – weder als Person noch als Mutter.

Das ist keine sachliche Information.

Das ist eine Entwertung, ausgesprochen vor einer Fachkraft, die hätte eingreifen müssen.

Die angemessene Reaktion wäre gewesen, innezuhalten und zu fragen:

  • „Was meinen Sie damit konkret?”
  • „Woher kommt das?”
  • „Wie nehmen Sie, Frau X, das gerade wahr?”

Stattdessen fragt die Beraterin die Mutter: „Was können Sie tun, damit der Vater Ihnen wieder vertraut?”

Mit diesem Satz übernimmt die Fachkraft die Prämisse des Vaters als gültige Realität.

Sein Urteil über Sie – hart, absolut, öffentlich – wird nicht hinterfragt, sondern zum Arbeitsauftrag gemacht.

Er sitzt als Richter im Raum.

Die Beraterin administriert sein Urteil.

Die Tiefenstruktur: Wer ist die Variable, wer die Konstante?

Beide Beispiele haben dieselbe Grammatik der Macht.

„Die Mutter ist die Variable. Der Vater ist die Konstante.“

Was er tut, wie er sich verhält, was er sagt – das ist der Ausgangspunkt, das Gegebene, das Unveränderliche.

Sie muss sich anpassen, leisten, beweisen.

Was er getan hat, warum die Kinder Abstand nehmen, woher sein Misstrauen kommt – das wird nicht untersucht.

Doch das ist alles kein Zufall.

Es ist ein systematisches Deutungsmuster, das fast ausschließlich Mütter trifft –

Weil Mütter in Trennungskonflikten institutionell als Funktionsträgerinnen für Kindeswohl und Kooperation adressiert werden.

Während das Verhalten der Väter gleichzeitig als individuell und kaum steuerbar gilt.

Was das mit Ihnen macht

Eine Frau, die psychische Gewalt erlebt hat, zweifelt in der Regel nicht wirkungsvoll am Ex-Partner.

Sie zweifelt an sich selbst.

Das ist kein Zeichen von Schwäche – es ist das Ergebnis einer langen, systematischen Bearbeitung ihrer Selbstwahrnehmung durch ihn.

  • Gaslighting,
  • Entwertung,
  • Die gleiche Botschaft. Immer wieder. – Du bist das Problem.

Und jetzt sitzt Ihnen eine ausgebildete Fachperson gegenüber und wiederholt dieselbe Botschaft.

Mit professioneller Autorität.

In einem Raum, der Hilfe heißt.

Das Ergebnis:

Sie zweifeln nicht an der Beraterin. Sie zweifeln weiter an sich. Sie machen Konzessionen. Geben nach. Haben Angst. Und am Ende gewinnt wieder er – nur diesmal sogar mit institutioneller Unterstützung.

Das nennt sich institutionelle Retraumatisierung.

Nicht nur als Metapher.

Sondern als Beschreibung dessen, was strukturell passiert.

Warum Fachkräfte das nicht sehen

Es liegt selten an böser Absicht.

Es liegt vielmehr an der systemischen Ausbildung – sowie manchmal auch an persönlicher Unreife.

  • Die systemische Ausbildung lehrt Neutralität, Allparteilichkeit, Zirkularität.
  • Sie lehrt nicht, streitsüchtige, narzisstische Persönlichkeitsdynamiken zu erkennen.
  • Sie lehrt auch nicht, eine Täter-Opfer-Asymmetrie zu identifizieren, bevor man interveniert.

„Wer nur einen Hammer hat, sieht überall Nägel – wer nur systemisch denkt, sieht überall ein Beziehungsproblem auf beiden Seiten.“

Hinzu kommt: Eine Fachkraft, die eigene unverarbeitete Muster mitbringt, identifiziert sich mit dem vermeintlich ruhigeren und stabileren Elternteil.

Sie bemerkt dabei jedoch nicht, dass Ruhe in diesem Kontext kein Zeichen von Vernunft ist – sondern eingeübt.

  • Die erschöpfte, emotionale Frau wirkt schwieriger.
  • Der sachliche Mann wirkt kooperativer.

Und das ist genau das, was er erreichen will.

Was der Ansatz grundsätzlich nicht kann

Der systemische Ansatz beinhaltet eine implizite Ethik des Nicht-Urteilens.

In vielen – anderen – Kontexten mag das angebracht sein.

In Gewaltbeziehungen ist es allerdings eine ethische Fehlfunktion.

Denn in einer solchen

  1. sind nicht alle Perspektiven gleich legitim.
  2. ist nicht jede Wirklichkeitskonstruktion schützenswert.

Die Perspektive eines Mannes, der seine Partnerin jahrelang psychisch kontrolliert hat, auf Augenhöhe mit der ihren zu behandeln – und sie dann zur Grundlage der Beratung zu machen – das hat nichts mit Neutralität zu tun.

Das ist die Fortsetzung von psychischer Gewalt gegen die Frau. Lediglich mit anderen Mitteln.

Und wenn Fachkräfte das nicht benennen können oder wollen, dann schützt das System den Täter.

Mit staatlicher und institutioneller Autorität im Rücken.

Systemverordnete Neutralität kann Täter-Opfer-Dynamiken verschleiern und dazu führen, dass die Perspektive des Täters auf Augenhöhe mit der des Opfers behandelt wird.
Systemverordnete Neutralität kann Täter-Opfer-Dynamiken verschleiern und dazu führen, dass die Perspektive des Täters auf Augenhöhe mit der des Opfers behandelt wird.

Trennungs- und Scheidungsberatung: Was Sie tun können – im Gespräch genauso wie strategisch

Zu wissen, was schief läuft, ist wichtig.

Aber: Sie sitzen in diesem Raum – und müssen deshalb auch handeln.

Manchmal sofort, manchmal mit Vorbereitung.

Beides braucht eine andere Haltung.

Eines vorweg:

Falls Berichte über die Gespräche geschrieben werden, die in ein Gerichtsverfahren einfließen könnten, sollten Sie diese Gespräche mit einer unserer Coaches vor- und nachbereiten.

Im Gespräch: Was Sie sagen – und nicht sagen – sollten

Die falsche Grundannahme benennen – nicht nur zurückfragen.

Wenn eine Fachkraft fragt „Was können Sie tun, damit der Vater Ihnen wieder vertraut?”, enthält diese Frage eine Behauptung.

Und zwar diejenige, dass sein Misstrauen berechtigt ist, dass Sie das Problem sind, dass Sie etwas leisten müssen.

Diese Grundannahme müssen Sie nicht akzeptieren.

Doch ein „Was meinen Sie damit genau?” ist dabei als Antwort zu wenig.

Was an dieser Stelle gebraucht wird, ist die Benennung der falschen Prämisse selbst – und zwar genauso ruhig wie präzise:

„Ich höre in dieser Frage, dass ich etwas tun soll, damit er mir vertraut. Aber ich frage mich: Wurde bisher geprüft, ob sein Misstrauen berechtigt ist? Was hat sein Verhalten mit mir und den Kindern gemacht? Das würde ich hier gerne besprechen, bevor wir weitermachen.”

Das ist kein Angriff.

Es ist die Weigerung, eine Prämisse zu schlucken – verbalisiert, um die Fachkraft nicht zu beschämen, jedoch klar genug, um den Rahmen zu verschieben.

Emotional ruhig bleiben – auch wenn es schwer ist.

Das Folgende mag unfair klingen, ist aber nunmal real: Wer in der Beratung weint, die Stimme hebt oder aus der Fassung gerät, liefert Material für eine Beschreibung wie „Mutter wirkte überfordert” oder „reagierte emotional auf Nachfragen”.

Der Narzisst weiß das und nutzt es gezielt.

Wenn Sie also merken sollten, dass Sie ins Wanken geraten, ist aus diesem Grund eine kurze Pause erlaubt:

„Ich möchte bitte kurz nachdenken, bevor ich antworte.”

Keine Aussagen über die Vergangenheit, die nicht belegbar sind.

In gemeinsamen Sitzungen werden Sie versucht sein, vergangene Vorfälle zu schildern.

Tun Sie das allerdings nur dann, falls Sie diese konkret belegen können.

Und auch in diesem Fall lediglich dann, wenn es wirklich hilfreich ist, also Ihrem Ziel dient.

Denn es endet in der Regel damit, dass er den Vorfall gänzlich anders beschreibt.

Und ungenaue bzw. widersprüchliche Aussagen über die Vergangenheit werden in der Regel gegen Sie verwendet – von ihm ganz sicher, möglicherweise auch im Bericht an das Familiengericht.

Konkret und kindbezogen sprechen.

Was die Kinder erleben, was sie sagen, wie sie sich verhalten – das ist das stärkste Argument in diesem Raum.

  • Nicht, was er Ihnen angetan hat.
  • Und auch nicht, wie die Beziehung war.
  • Sondern lediglich das, was Sie an Ihren Kindern beobachten.
  • In konkreten Situationen, mit konkretem Datum.

Keine Interpretationen des kindlichen Verhaltens, nur Beobachtungen.

Fragen zurückgeben, ohne konfrontativ zu wirken.

Wenn eine Frage die Prämisse des Vaters übernimmt, können Sie das benennen – aber so, dass Sie neugierig klingen, nicht angriffslustig:

„Ich verstehe die Frage. Mich wundert es allerdings, dass wir nicht zunächst schauen, warum die Kinder selbst diesen Abstand haben wollen.”

So korrigieren Sie den Rahmen, ohne die Fachkraft zu beschämen.

Niemals mit dem Vater in Sitzungen streiten.

Denn das ist genau das, was er will.

Ein Streit in der Sitzung macht Sie zur „eskalierenden” Partei – egal wer angefangen hat.

Wenn er provoziert, antworten Sie kurz und ruhig.

Oder auch gar nicht.

Richten Sie Ihre Antwort einfach an die Beraterin, nicht an ihn.

Hierzu eventuell interessant für Sie: Grey-Rock-Methode und Gewaltfreie Kommunikation.

Strategisch: Was Sie grundsätzlich wissen und vorbereiten müssen

Führen Sie ein Gesprächsprotokoll – sofort nach jeder Sitzung.

Schreiben Sie noch am selben Tag auf, was gesagt wurde – wortwörtlich, soweit es möglich ist.

Das Datum, wer anwesend war, welche Fragen gestellt wurden, was Sie geantwortet haben.

Dieses Protokoll ist zwar kein offizielles Dokument, aber es hilft Ihnen einerseits, konsistent zu bleiben.

Und kann andererseits später wichtig werden, für den Fall, dass Sie die Aussagen der Fachkraft anfechten müssen.

Verstehen Sie, wohin ein Bericht geht.

Klären Sie von Anfang an:

  • Unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht oder wird ein Bericht geschrieben?
  • Für den Fall, dass ja: An wen geht dieser?
  • Wird er dem Gericht übermittelt?
  • Ist er Teil eines Verfahrens oder eines familiengerichtlichen Gutachtens?

Sie haben das Recht, das zu wissen.

Wenn ein Bericht geschrieben wird, ohne dass Sie das zuvor gewusst haben, ist das nicht nur ein Problem – sondern vor allem auch (rechtlich) angreifbar.

Reagieren Sie auf fehlerhafte Berichte schriftlich.

Falls ein Bericht sachliche Fehler enthalten sollte – falsche Aussagen, verdrehte Aussagen, Einschätzungen, die nicht dem Gespräch entsprechen – haben Sie hier wiederum das Recht, dazu eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.

Machen Sie von diesem Recht Gebrauch: Jedoch sachlich, präzise und mit Bezug auf konkrete Textstellen.

  • Kein Angriff der Person.
  • Lediglich eine Korrektur der Fakten.

Diese Stellungnahme wird nämlich zur Akte genommen.

Bitten Sie um Einzelgespräche, bevor Sie gemeinsame Sitzungen akzeptieren.

Eine gemeinsame Trennungs- und Scheidungsberatung mit einem narzisstischen Ex-Partner ist kein sicherer Raum, da Sie dort nicht frei sprechen können.

In Einzelgesprächen entsteht bereits ein ganz anderes Bild – oft eines, das Ihre Situation bei weitem realistischer abbildet.

Bestehen Sie dementsprechend darauf, zuerst allein gehört zu werden. Manche Beratungsstellen verweigern das – ein relativ sicheres Zeichen, dass sie ich mit Gewaltdynamik nicht auskennen. 

Wählen Sie eine Fachkraft, die sich mit Gewaltdynamiken auskennt.

Fragen Sie dazu explizit:

  1. Welche Beratungserfahrung haben Sie mit psychischer Gewalt in Trennungssituationen?
  2. Was tun Sie, wenn ein Elternteil lügt oder manipuliert?
  3. Was tun Sie, wenn Sie eine Machtasymmetrie zwischen den Eltern wahrnehmen?

Die Antworten geben Ihnen unmittelbar zu erkennen, ob die Person für Ihre Situation geeignet ist.

Hilfe, die wirklich hilft:

Coaching

Individuelles Strategiecoaching – weitere Infos und Terminreservierung finden Sie unter dem Menüpunkt „Neue Coaching-Anfrage“.

Wir arbeiten außerdem gerne mit Ihrem Anwalt für Familienrecht zusammen!

FAQ - Häufige Fragen zu Trennungsberatung und Scheidungsberatung

Eine Trennung kann insbesondere dann nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig sein, wenn Sie dauerhaft unter psychischer, körperlicher oder anderer Form von Gewalt leiden, sich in der Beziehung kontrolliert, eingeschüchtert oder abgewertet fühlen und Ihre Grenzen wiederholt missachtet werden. 

Bei einer von Gewalt geprägten Beziehung sollten Sie nicht darauf warten, dass sich der Partner irgendwann ändert. Das wird nicht passieren. Gerade wenn Kinder betroffen sind, wird ein gewaltbelastetes Zuhause auch für sie erhebliche Folgen haben - hier mehr über die Folgen von Kindesmisshandlung nachlesen. Wichtig ist, eine Trennung in einer solchen Situation möglichst sicher und gut vorbereitet anzugehen und sich frühzeitig Unterstützung und rechtliche Beratung zu holen.

Bei einer Trennung sollten zunächst die praktischen und rechtlichen Grundlagen geklärt werden: Trennungszeitpunkt festhalten, Wohnsituation und Finanzen regeln, wichtige Unterlagen sichern und bei gemeinsamen Kindern insbesondere den Umgang sowie die Betreuung möglichst frühzeitig verbindlich organisieren. Bei Konflikten oder Gewalt ist es zudem sinnvoll, frühzeitig (also noch vor der Trennung)  rechtliche Beratung einzuholen und die eigene Sicherheit sowie die der Kinder zu garantieren.

Gerade nach einer von psychischer oder körperlicher Gewalt geprägten Beziehung mit einem narzisstischen Kindesvater ist der größte Fehler zu glauben, dass die Trennung den Konflikt automatisch beendet. 

Denn gerade in diesem Fall wird der Kindesvater versuchen, über die Kinder sowie Umgangs- und Sorgerechtsfragen weiterhin Kontrolle auszuüben. Deshalb sollten Sie möglichst früh klare Grenzen setzen, die Kommunikation sachlich und nachvollziehbar dokumentieren, wichtige Beweise sichern und sich rechtlich beraten lassen. Reagieren Sie nicht auf Provokationen, rechtfertigen Sie sich nicht unnötig und treffen Sie keine wichtigen Entscheidungen unter Druck.

Wenn Sie sich nach einer belastenden oder von Gewalt geprägten Beziehung trennen möchten, können Sie sich zunächst an eine Frauenberatungsstelle (sollte in jedem Rathaus eingerichtet sein), ein Frauenhaus oder eine spezialisierte Fachberatungsstelle wenden. 

Auch eine familienrechtliche Beratung kann wichtig sein, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Bei häuslicher Gewalt steht Ihnen zudem das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 rund um die Uhr, kostenlos und auf Wunsch anonym zur Verfügung. Unter dieser Nummer können Sie sich beraten und an geeignete Stellen in Ihrer Nähe vermitteln lassen.

Ein streitsüchtiger oder narzisstischer Partner kann sich nach einer Trennung sehr unterschiedlich verhalten, häufig geht es jedoch weiterhin um Kontrolle, Macht und Einfluss auf die Ex-Partnerin. Typische Muster sind etwa wechselnde Phasen aus scheinbarer Einsicht und Versöhnungsangeboten, Schuldzuweisungen, Drohungen, Abwertung, Kontaktentzug oder gezielte Provokationen. 

Sind gemeinsame Kinder vorhanden, können auch Umgangs- und Sorgerechtsfragen oder die Kommunikation über die Kinder genutzt werden, um Kontakt und Kontrolle aufrechtzuerhalten. Charakteristisch ist daher weniger eine einzelne Handlung als vielmehr das wiederkehrende Muster der Manipulation und Machtausübung.

Die schlimmste Phase nach einer Trennung von einem narzisstischen Partner ist in der Regel die Zeit, in der er merkt, dass er die Kontrolle über die Ex-Partnerin tatsächlich und endgültig verliert. Gerade wenn die Trennung nicht von ihm ausging, können dann Abwertung, Schuldzuweisungen, Drohungen, Manipulation oder scheinbare Versöhnungsangebote zunehmen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können Umgangs- und Sorgerechtsfragen zusätzlich zum Mittel der Kontrolle werden.

Die Kosten einer Scheidungsberatung hängen vor allem davon ab, wie umfangreich die Beratung ist und ob bereits ein konkretes Gerichtsverfahren läuft. Ein erstes Beratungsgespräch, ohne dass Sie bereits eine Vollmacht unterschreiben, bei einem Fachanwalt für Familienrecht kann dabei mit bis rund 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Bei umfangreichen Beratungen oder Rechtsbeistand in familiengerichtlichen Verfahren wird das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuell vereinbart. Wenn Sie sich die Beratung finanziell nicht leisten können, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht.

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Anna Maron

Hallo!

Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.

Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.

Zu schön, um wahr zu sein

Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.

Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen. 

Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.

Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen. 

Nach der Geburt

Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.

Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.

Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines. 

Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften.  Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.

Was ich gelernt habe

Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.

So einfach ist es nicht.

Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.

Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen. 

Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?

Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.

Was ich heute weitergebe

Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit  psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe. 

Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden. 

Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!