Richtiges Verhalten vor dem Familiengericht
Tipps für Mütter in Kindschaftsverfahren (Umgangs- und Sorgerechtsverfahren)
Nicht jede Trennung endet hochstrittig beim Familiengericht. Und selbst wenn, besteht die Chance, dass kurz nach der Trennung einfach die Gefühle hochgekocht sind und sich erst einmal wieder beruhigen müssen.
Deshalb wird ein Richter in einer ersten Verhandlung stets versuchen, die “Kampfhähne” zu beruhigen und eine gute Lösung für die Kinder zu finden.
Das Ziel in Kindschaftsverfahren soll stets die Schaffung von Einvernehmen sein. Das Familiengericht will weder Sieger noch Verlierer küren, denn Sie bleiben ja weiterhin über die gemeinsamen Kinder verbunden.
Deshalb soll keine verbrannte Erde hinterlassen werden; die Möglichkeit einer Annäherung, zumindest als Eltern der gemeinsamen Kinder, soll weiterhin gegeben sein – und wird demzufolge auch immer erwartet.

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.
1. Zum Streiten gehören zwei – zum Frieden aber auch!
Die uns vorliegenden Fälle sind leider oftmals geprägt von häuslicher Gewalt gegen die Frau in unterschiedlicher Form: immer psychisch, manchmal körperlich, und wenn Geld vorhanden ist, geht es auch um finanzielle Gewalt.
Meist gab es diese Gewalt bereits in der Partnerschaft; machmal war sich die betroffene Frau während der Beziehung nicht darüber bewusst, hat es ignoriert oder sich selbst und anderen gegenüber kleingeredet.
In seltenen Fällen ist es der Betroffenen nicht einmal dann bewusst, wenn sie in unsere Beratungkommt. Vielleicht hat sie ein Gefühl, dass “da was nicht stimmt”, aber kann die (meist psychische) Gewalt nicht erkennen.
Viele von Gewalt betroffene Frauen hören die Aussage “Zum Streiten gehören immer zwei!”.
Selbst wenn das zuweilen und in anderen Lebensbereichen stimmen mag, in familiengerichtlichen Verfahren um Geld und Kinder müssten sich die Entscheider fragen: Wo hört Streiten auf, und wo fängt – psychische, körperliche oder finanzielle – Gewalt an?
Das tun sie aber nicht. Sie haben andere, oftmals ideologisch begründete Erklärungen.
Diese Fälle sind im Familiengericht nicht zu befrieden! Sie werden in der Regel hochstrittig und enden ja nicht, nur weil es irgendwann einen Beschluss oder einen Umgangsvergleich gibt.
Der Alltag mit einem so gearteten narzisstischen Kindesvater wird für Mutter und Kinder extrem belastend, endet meist in Kindeswohlgefährdung, kurz KWG – zumindest so, wie wir Mütter Kindeswohl verstehen – und kann unter Umständen sogar gefährlich werden.
2. Die Regeln im Familiengericht kennen
Um diese Zeit halbwegs unbeschadet zu überstehen, müssen Sie wissen, welche Regeln zu beachten sind – ob Sie Ihnen gefallen oder nicht – und auf welche Schlüsselwörter die entscheidenden Verfahrenbeteiligten anspringen.
Es fängt bei dem Thema “Hilfe holen” an. Nehmen wir an, Sie suchen sich Hilfe beim Jugendamt. Dann wird das erste sein, was Sie lernen: “Wir sind nicht für Sie zuständig, nur für die Kinder.” – das allein wäre eine Kolumne wert…
Als nächstes wird man Ihnen erklären, wie wichtig der leibliche Vater für das Gedeihen des Kindes ist. Das steht so in den Lehrbüchern und wird ideologisiert. Völlig egal, ob der Kindesvater sich vor der Trennung um das Kind gekümmert hat oder nicht.
Nicht selten sind Jugendamtsmitarbeiter und andere Verfahrensbeteiligte scheinbar auf einer Mission, nämlich diesen Grundsatz unter allen (!) Umständen umzusetzen.
Wenn Sie Bedenken vorbringen, konkrete Beispiele nennen oder sich Sorgen um das Kind machen, werden Sie fast immer als bindungsintolerant eingestuft.
Das bedeutet, dass Sie die Bindung zwischen dem anderen Elternteil und Ihrem Kind nicht tolerieren, also nicht akzeptieren und nicht fördern wollen. Wobei hierbei davon ausgegangen wird, dass es sozusagen Kraft genetischer Verbindung auch eine Bindung zwischen Vater und Kind geben muss.
Das halten wir jedoch für Unfug.
Ein in diesem Zusammenhang gerne vorgetragenes Gleichnis ist übrigens der kaukasische Kreidekreis.

Für Kinder, die auf diesen Stress reagieren – mit Aggressionen, völligem Rückzug, psychosomatischen Beschwerden oder autoaggressivem Verhalten – haben die Experten auch die richtige Standard-Antwort:
Das Kind ist in einem Loyalitätskonflikt, weil die Eltern sich streiten.
Oder, noch schlimmer, weil die Kindesmutter eine so schlechte Meinung über den Vater hat und das Kind entweder bewusst oder unbewusst manipuliert.
3. Der Bote der schlechten Botschaft wird geköpft.
Richtig. Das sind Sie!
Im Familiengericht bedeutet das: Wenn die von – psychischer, körperlicher und/oder finanzieller – Gewalt betroffene Mutter ihre Erfahrungen mit dem Kindesvater und/oder Bedenken bezüglich des Kindes vorbringt, ist sie bindungsintolerant, erziehungsunfähig und hat einen schlechten Stand im Verfahren.
Ganz reflexartig.
In einem uns vorliegenden Fall drohte der Richter der Mutter, ihr über ein familiengerichtliches Gutachten das Sorgerecht zu entziehen, wenn sie noch einmal von Gewalt spricht.
Wohl bemerkt: Der Kindesvater war zuvor wegen körperlicher Gewalt an der Kindesmutter in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden.
Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.
Die Spitze des Eisbergs!
Zugegeben, dieser Fall – so wie etliche andere extreme Fälle bis hin zu erzwungenem Umgang die wir begleiten – repräsentiert die Spitze des Eisbergs und ist nicht der Normalfall.
Aber die Spitze des Eisbergs bedeutet im Umkehrschluss: Es gibt einen Eisberg!
Das wiederum bedeutet, selbst der Normalfall ist unseren Erfahrungen nach nicht mehr normal.
Wir wissen, dass sich das jemand, der noch nie selbst oder indirekt betroffen war, nur schwer vorstellen kann.
Bitte gehen Sie dennoch nicht naiv in die Trennung (mit einem Narzissten), zum Jugendamt oder mit Ihrem Kind zum Familiengericht, sondern lesen Sie die Berichte auf unserer Webseite und in den entsprechenden Mütter-Foren im Internet, darüber, was andere Betroffene bereits mit dem Familienrechtssystem erleben mussten.
Unser Tipp: Bereiten Sie sich auf den schlimmsten Fall vor
– und hoffen damit auf den besten!
4. Die Stimmung zu Ihren Gunsten ändern
Wenn Ihnen bereits ein Beschluss und/oder ein Gutachten vorliegt (das Verfahren aber noch nicht beendet ist), dann heißt das, es ist schon einiges passiert.
Doch vermutlich nicht unbedingt zu Ihren Gunsten.
Das kann wiederum an verschiedenen Dingen liegen.
Zum Beispiel am falschen Anwalt für Familienrecht.
Wir erleben immer wieder, dass der Anwalt nicht einschreitet, zu wenig sagt (oder gar nichts) oder sogar der eigenen Mandantin in den Rücken fällt.
Oftmals hören wir auch, dass die Schriftsätze sehr gut waren, aber er oder sie in der Verhandlung einfach kein Rückgrat bewiesen hat.
Oder der Mandantin zu einem nicht akzeptablen Vergleich geraten wurde. Und das auch noch, ohne sie zuvor ausreichend über die Konsequenzen eines solchen Vergleichs informiert zu haben.
Es kann aber auch sein, dass Sie als Mutter
- einfach zu emotional reagiert haben,
- von falschen Erwartungen über die Arbeit von Familiengericht und Jugendamt ausgegangen sind
- oder nicht ausreichend bzw. falsch vorbereitet waren.
Mit unserer Webseite Umgang und Sorgerecht, dem Blog und unseren Beratungsangeboten unterstützen wir Sie darin, die Regeln für das richtige Verhalten am Familiengericht kennenzulernen – und unter diesen Voraussetzungen effektiver zu handeln.
Sie müssen sie nicht mögen oder für richtig befinden: Aber wenn Sie gegen die Regeln verstoßen, werden Sie und Ihre Kinder den Preis dafür zahlen.
Wir kennen Ihre Empörung: „Aber so etwas kann man doch nicht akzeptieren!”.
Da haben Sie natürlich Recht, und hier muss politisch gehandelt werden.
Aber als aktuell betroffene Mutter müssen sich nur eine Frage in Ihrem Gerichtssaal oder bei Ihrer JA-Mitarbeiterin stellen: “„Will ich Recht behalten – oder will ich das Beste für mein Kind?”
„Denn das Leben mag zwar die Karten verteilen. Doch Sie ganz allein entscheiden danach, wie Sie mit diesen spielen wollen!“
„Das ist Ihr persönlicher Handlungsspielraum.“
„Und darauf bereiten wir Sie mit all unserer Erfahrung und Expertise gewissenhaft vor!“
5. Der Kindesvater setzt sich am Gericht mit allem durch
Dochr selbst bei guter Vorbereitung und mit dem teuersten Anwalt der Stadt: Manchmal ist einfach der Wurm drin.
Oder anders gesagt: Es fühlt sich an, wie unter der Inquisition. Die Mutter kann machen, was sie will, der Vater kriegt alles.
So scheint es zumindest für einen selbst.
Die Gründe, weshalb ein Beschluss oder ein Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, müssen jedoch genau analysiert werden, bevor falsche und voreilige Schlüsse gezogen werden.
Oftmals hören wir, wenn ein Verfahren “verloren” gegangen ist, dass inmitten von diesem der Anwalt gewechselt wurde.
Zumeist aus Unzufriedenheit mit “seiner Leistung”.
Doch: Vielleicht war bei genauer Analyse in dieser Phase der gerichtlichen Auseinandersetzung einfach nicht mehr, mehr herauszuholen?
Der Meinungsbildungsprozess findet nämlich nicht erst in der Gerichtsverhandlung statt, sondern in den Wochen und Monaten davor.
Jeder Verfahrensbeteiligte hat bereits seine Meinung, wenn er in den Gerichtssaal geht: Es gingen Schriftsätze hin und her, es gab vielleicht begleitende Maßnahmen (z. B. Mediation oder ein Clearing vom Jugendamt) – sowie nicht zu vergessen, Gespräche.
Und genau hier kann im Vorfeld schon einiges falsch gelaufen sein.
Natürlich verstehen wir die Betroffenheit – es ist oftmals einfach völlig inakzeptabel, was bei Jugendamt, Familiengericht, & Co. alles so abläuft. Nicht selten sogar geht die Kindeswohlgefährdung (KWG) vom Familienrechtssystem selbst aus.
Doch bei allem Verständnis: Es ist nicht hilfreich, diese Betroffenheit oder Verärgerung bei den Verfahrensbeteiligten, die über das Leben und die Zukunft Ihrer Kinder entscheiden, auszuleben!
Was wir brauchen, ist eine pragmatische Analyse des Systems, in dem Sie sich bewegen. Um auf dieser anschließend die – neue – Positionierung und Strategie für Ihr Verfahren am Familiengericht aufzubauen.
Dabei ist es zuerst einmal egal, was Sie wollen oder was das Beste für Ihre Kinder ist – so hart das im ersten Moment auch klingen mag. Strategisches Handeln heißt, ein strategisches Ziel zu verfolgen.
Strategische Ziele verfolgen – nicht Wunschdenken
Ein strategisches Ziel in familiengerichtlichen Verfahren ist die Definition des bestmöglich Machbaren. Und zwar unter den vorliegenden Gegebenheiten, die wir – leider – nicht ändern können.
Das bedeutet, dass wir analysieren müssen, wie die entscheidenden Verfahrensbeteiligten in Ihrem individuellen Verfahren ticken.
Manchmal ist das äußerst frustrierend, wenn nämlich zum Beispiel das Jugendamt besonders väterfreundlich ist oder der Richter ein Fan des Wechselmodells, sodass keinerlei Chance auf ein Residenzmodell zu Ihren Gunsten besteht.
Aber: Das definiert, was bestmöglich erreichbar ist.
Alles andere ist Wunschdenken und führt allerhöchstens zu Frust. Auf keinen Fall jedoch zum Erfolg.
Es wird in der Regel auch nicht DEN EINEN Beschluss geben und dann ist alles gelöst.
Oftmals ist nach dem Beschluss nur vor dem nächsten Antrag.
Wichtig ist es also, jeden Schritt neu durchzuplanen und jeweils ein neues strategisches (Teil-)Ziel festzulegen.
Verfahren zu Umgang und Sorgerecht sind in den meisten Fällen langwierig und schleichend. Mit unserer Unterstützung werden Sie sich jedoch Schritt für Schritt und Stück für Stück Terrain zurückerobern!
Solange Ihnen also nur ein Beschluss oder ein Gutachten vorliegt, die Verfahren aber noch nicht abgeschlossen sind, besteht üblicherweise die Möglichkeit (in der zweiten Instanz, OLG/Kammergericht), zumindest Schlimmeres zu verhindern.
In einem solchen Fall ist ein Strategiecoaching allerdings dringend geboten. Vermutlich ist bis das Gerichtsverfahren dann letztlich doch beendet ist, sogar eine intensivere Begleitung notwendig. Eventuell bieten sich zudem begleitende Webinare an.
Hilfe, die wirklich hilft!
Coaching
Individuelles Strategiecoaching – weitere Infos und Terminreservierung finden Sie unter dem Menüpunkt Neue Coaching-Anfrage
Webinare
Zum Thema empfehlen wir außerdem die Webinare
Das richtige Verhalten vor dem Familiengericht: Häufige Fragen
Vor dem Familiengericht ist ein sachliches, respektvolles sowie vor allem pünktliches Auftreten entscheidend. Erscheinen Sie 15-30 Minuten vor Beginn der Verhandlung, kleiden Sie sich ordentlich jedoch nicht übertrieben formell und schalten Sie das Handy aus. Zeigen Sie Respekt, indem Sie beim Betreten des Richters aufstehen, Zwischenrufe unterlassen und Anweisungen befolgen. Sprechen Sie nur, wenn Sie gefragt werden, und stimmen Sie Ihre Strategien im Vorfeld genauestens mit Ihrem Anwalt für Umgang- und Sorgerecht ab.
Vor dem Familiengericht sollten Sie auf ein dezentes und gepflegtes Erscheinungsbild achten. Ruhige, konservative Farbtöne wie Dunkelblau, Grau, Schwarz oder Beige sind hier die beste Wahl. Blusen in Weiß oder sanften Pastelltönen unterstreichen Seriosität. Auffällige Muster oder zu freizügige Kleidung sollten hingegen vermieden werden. Wichtig ist, dass Sie einerseits natürlich wirken und sich wohlfühlen, dabei aber dennoch Respekt für das Gericht und seine Autorität ausstrahlen. Schlichte, gepflegte Kleidung genügt also – sie signalisiert, dass Sie das Verfahren ernst nehmen.
Im Familiengericht richtet der Richter seinen Fokus vor allem auf das Kindeswohl. Er prüft die Lebenssituation des Kindes, die Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie deren Kooperationsbereitschaft. Aussagen und Verhalten der Beteiligten werden auf Glaubwürdigkeit und Konsistenz bewertet. Auch Stellungnahmen von Jugendamt oder Gutachtern fließen ein. Entscheidend sind Neutralität, ein geordneter Verfahrensablauf und die Frage, welche Lösung dem Kind langfristig Stabilität und Sicherheit bietet.
Um vor einem Richter einen guten Eindruck zu machen, sind Vorbereitung, Pünktlichkeit, ein respektvolles Auftreten sowie angemessene Kleidung entscheidend. Einem Richter wird durch ein ruhiges, sachliches Verhalten und höfliche Umgangsformen signalisiert, dass man das Verfahren ernst nimmt.
Vor dem Familiengericht besteht in vielen Verfahren Anwaltszwang. Das betrifft vor allem Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und weitere sogenannte Folgesachen wie den Zugewinnausgleich. In solchen Fällen müssen Sie sich von einem zugelassenen Anwalt vertreten lassen, da das Gericht Anträge ohne anwaltliche Vertretung nicht zulässt.
In anderen Familiensachen, insbesondere beim Sorge- oder Umgangsrecht sowie bei Gewaltschutzanträgen, können Sie sich oft selbst vertreten und eigene Anträge beim Gericht einreichen. Wer ohne Anwalt vor Gericht auftritt, sollte jedoch besonders gut vorbereitet sein und alle wichtigen Unterlagen geordnet mitbringen, was als Laie oft nicht ganz so einfach ist. Falls die finanziellen Mittel für einen fehlen sollten, kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

6 Antworten
Moin,
danke für die Infoseite erstmal auch wenn ich schon sehr überrascht darüber bin, dass hier stets negativ über den Vater gesprochen wird. Ich habe mich zwar mit allen anderen Fällen nicht beschäftigt, aber in meinem Fall ist es die Mutter, die alle Tricks anwendet mit Lügen, Meineid, Verleumdungen und während der Ehezeit mit Manipulationen, psychischer sowie körperlicher Gewalt mich einfach 15 Jahre lang in der Hand hatte. Allmählich werden die stark narzisstische Störung mir klar, was ich aber viel zu spät festgestellt habe. Entgegen ihrer Aussagen kommt eine Mutter mit geringstem Aufwand wunderbar bei Familiengericht durch. Der Mutter wird mehr Vertrauenswürdigkeit zugestanden als dem Vater. Und wehe dem der eine dunkle Hautfarbe hat oder sogar muslimisch ist bzw. aussieht. Dann hat man erst recht verloren. Die Mutter ist nun seit 18 Monaten zusammen mit den Kindern wech, dank eines Beschlusses des Familiengerichts, das wenig differenziert ist und wo weitere Recherchen die Soreu vom Weizen getrennt hätten…. 3 Amtsgerichte und nun kommt ein 4. dazu. Kindesentzug seit 18 Monaten und die Gerichte streiten sich über die Zuständigkeit. Staatsanwaltschaft sucht nach der kriminellen Mutter. Jugendämter sind meistens passiv und auf der Seite der Mutter…. Entgegen Ihrer Informationen muss gesagt werden, dass die Väter eher die Leidtragenden sind und genau wegen solcher undifferenzierter Aussagen wie auf Ihrer Seite Jugendämter und Gerichte zu Fehlentscheidungen kommen, weil angeblich die Frau doch stets unter dem Patriarchat zu leiden hat. Das entspricht nicht meinen Erfahrungen und sollte hiermit auch richtiggestellt worden sein. Es ist ehe albern diese gendertypischen Aussagen zu treffen.
Danke für Ihren Kommentar. Die Ex-Frau meines Sohnes nutzt die Tochter als Waffe, um den Vater zu bestrafen, weil er die Beziehung beendet hat. Und auch mein Sohn hat den Eindruck, dass sowohl JPI, Jugendamt etc. eher die Mutter unterstützen. Die notwendige Neutralität ist weitgehend nicht vorhanden. Diese Seite ist das absolute Grauen und stellt Männer ohne wenn und aber als Monster dar. Dass aber in vielen Fällen Mütter die Monster sind, wird gar nicht erst erwähnt.
Sie haben völlig recht: Manipulation, Entfremdung und der Missbrauch von Kindern als Druckmittel kommen leider auf beiden Seiten vor, bei Müttern wie bei Vätern. Das ist in jedem Fall erschütternd, und den Kindern schadet es immer am meisten, ganz gleich, wer verantwortlich ist.
Bitte bedenken Sie: Unser Angebot richtet sich bewusst an Frauen, insbesondere an Frauen in sehr schwierigen, häufig von Gewalt geprägten Situationen. Deshalb haben wir uns entschieden, Väter nicht zu betreuen – nicht, weil wir die Problematik auf Vaterseite nicht ernst nehmen, sondern weil wir uns bewusst spezialisiert haben. Es gibt auf der anderen Seite sehr viele Väterrechtsvereine und -Beratungsstellen.
Alles Gute für Sie und Ihre Enkelkinder bzw. die Kinder Ihres Partners.
Vielen Dank für diese Seite . Sie gibt mir den ersten Einblick .
Der Kommentars des Vaters am 7.8.25 hat sich für mich ( als Betroffene ) gut angefühlt. Denn der vater meiner Kinder ist ein sehr schlimmer ( gewalttätiger) Typ Mensch
Hallo,
gut, dass Eltern Webseiten haben auf denen Sie sich zu Sorge- und Umgangsrecht informieren können.
Nach meinem Empfinden ist diese Wortwahl und pauschale Verurteilung von allen Vätern hier aber sehr problematisch. Auch wenn Statistiken besagen, dass Gewalt ein Männerproblem ist, brauchen wir differenzierte Bezugnahmen zu diesen besonderen Situationen und keine pauschale Unterstellung die in “gute Mütter” und “gewalttätige Väter” aufteilt.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Natürlichlich verurteilen Väter nicht pauschal, denn uns ist bewusst, dass es auch die umgekehrte Konstellation gibt. Bitte bedenken Sie: Wir bieten ausschließlich Unterstützung von Müttern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren an. Das begründet unsere “einseitige” Wortwahl.