Kind zum Umgang zwingen (mittels Erinnerungskontakten)

Züricher Obergericht befindet polizeilichen Zwang für angemessen.

Der Fall ist zwar schon etwas länger her und aus der Schweiz, er erscheint uns aber trotzdem noch relevant. Insbesondere, da dieses “Zürcher Modell” offenbar bereits in Deutschland angekommen ist – hier kann es jedoch zum Vorteil des Kindes genutzt werden, wie wir später anhand einer Fallbeschreibung darstellen werden. 

In einem Kindesschutzfall aus dem Jahr 2019 im Kanton Zürich griff das Obergericht zu einer ungewöhnlichen Metapher:

Der Vater eines 11-jährigen Jungen, der seit zweieinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn hatte, wurde mit dem „Scheinriesen Herr Tur Tur“ aus Michael Endes Kinderbuch „Jim Knopf und der Lokomotivführer“ verglichen.

Wie Herr Tur Tur von weitem furchteinflößend, aus der Nähe aber harmlos sei, solle auch der Vater durch sogenannte „Erinnerungskontakte“ wieder als normale Bezugsperson erscheinen. Diese halbjährigen Kontakte seien dem Kind laut Gericht „zumutbar” und Verweigerung des Kindes ist daher nicht gestattet. Das Gericht entschied, dass das Kind polizeilich abgeholt und zu diesen Kontakten gezwungen werden darf.

Im Fall des 11-jährigen Jungen sei die Entfremdung maßgeblich dadurch entstanden, dass die Mutter überzeugt war, der Vater schade dem Kind.

Ob diese Sorge berechtigt gewesen war, wurde im Urteil nicht abschließend geklärt. 

Das Zürcher Modell der Erinnerungskontakte soll entfremdete Eltern-Kind-Beziehungen wiederherstellen, wirft aber zugleich Fragen nach Kindeswillen und Zwangskontakten auf.
Das Zürcher Modell der Erinnerungskontakte soll entfremdete Eltern-Kind-Beziehungen wiederherstellen, wirft aber zugleich Fragen nach Kindeswillen und Zwangskontakten auf.

1. Warum das Zürcher Modell der Erinnerungskontakte so problematisch ist

Dieses Urteil aus Zürich ist ein gutes Beispiel dafür, wie kaputt unsere familienrechtlichen Systeme über alle Länder hinweg schon seit Jahren sind. Wieder einmal wird eine Ideologie durchgedrückt – nämlich, dass ein Kind unbedingt beide Elternteile sehen muss – völlig unabhängig davon, was das Kind selbst will, fühlt oder erlebt hat.

Dass ein Gericht ernsthaft anordnet, ein 11-jähriges Kind notfalls mit Polizeigewalt zu einem Vater zu bringen, den es seit Jahren nicht sieht und vor dem es inzwischen große Angst hat, um den Umgang zu erzwingen, ist erschütternd.

Für das Kind bedeutet das:

  1. Die eigene Angst zählt nicht.
  2. Die eigenen Worte haben kein Gewicht.
  3. Statt Sicherheit erfährt es Übergriffigkeit – nicht von den Eltern allein, sondern vom gesamten System.

Wer als Kind erlebt, dass der eigene Wille mit Druck und Zwang gebrochen wird, entwickelt kein Vertrauen, sondern Misstrauen. Kein „Erinnerungskontakt“ der Welt heilt das – im Gegenteil, er kann das Trauma potentiell noch vertiefen.

Wir wissen alle: Bindung lässt sich nicht verordnen.

Ein echter Beziehungsaufbau braucht Zeit, Sicherheit und Freiwilligkeit.

Wenn diese Grundlagen fehlen und stattdessen Polizeieinsätze zur „Beziehungspflege“ dienen sollen, ist klar, dass hier nicht das Kind im Mittelpunkt steht, sondern eine bestimmte Vorstellung davon, wie Familie auszusehen hat.

Koste es, was es wolle. In diesem Fall das Kindeswohl.

Leider ist die Sichtweise „Umgang unter allen Umständen” in Deutschland ebenfalls anzutreffen. 

Medienbericht von Isabel Karst – Ehemalig betroffenes Kind

Wie Sie Ihr Kind am besten vor den Strapazen eines familiengerichtlichen Verfahrens in Schutz nehmen können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Webinar „Kinder schützen und stärken“.

2. Umgang erzwingen: Zürcher Modell ist auch in Deutschland angekommen

Eine Klientin berichtet, wie überraschend positiv sich alles entwickelt hat.

Nach monatelangen begleiteten Umgängen, bei denen der Vater sich weiterhin regelverletzend und ablehnend zeigte, konnte ihre 8jährige Tochter in der neuen Verhandlung selbst klar und begründet äußern, dass sie keinen weiteren Umgang möchte – und das vor dem Vater, der Umgangspflegerin, der Verfahrensbeiständin und dem Richter.

Das Gericht entschied auf sogenannte Erinnerungskontakte: In diesem Fall zwei Stunden alle sechs Monate – und auch diese dürfen abgebrochen werden, wenn sie für das Kind belastend sind. 

Wichtig für ähnliche Fälle mit Kindern am Familiengericht: So konnte das nervenaufreibende und kostenintensive psychologisches familiengerichtliche Gutachten  vermieden werden.

Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass jeder weitere reguläre Umgang dem Kindeswohl widerspräche. Dem zuvor gegangen waren etliche Monate missglückte begleitete Umgänge. 

Die Mutter schreibt: 

„Ich hätte nicht gedacht, dass der Kindeswille schon in diesem Alter so viel zählt. Und Sie hatten recht: Mit 8 Jahren konnte meine Tochter sich schon wirklich klar ausdrücken.“

3. Ab wann darf ein Kind entscheiden, ob es zum Vater will?

Maßstab ist die individuelle Reife des Kindes, nicht so sehr das Alter. Der Kindeswille wird in der Regel dann berücksichtigt, wenn das Kind seinen Willen ausreichend begründen kann.

Es fängt damit an, das Kind möglichst früh zu stärken und mit Transparenz ein Bündnis gegen den narzisstisch manipulierenden Kindesvater zu bilden.

Wie das geht, besprechen wir in unseren Webinar Kinder schützen und stärken. 

Erinnerungskontakte sind ein noch wenig bekanntes Modell – aber für viele Mütter in ähnlicher Lage vielleicht ein realistischer Weg.

Wir bleiben auf jeden Fall dran!

Wie Sie Ihr Kind am besten vor den Strapazen eines familiengerichtlichen Verfahrens in Schutz nehmen können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Webinar „Kinder schützen und stärken“.

Häufige Fragen: Kind zum Umgang zwingen

Je älter und reifer ein Kind ist, desto stärker berücksichtigt das Familiengericht seinen Willen. Lehnt ein Kind den Umgang ab, prüft das Gericht die Gründe hierfür und ob die Ablehnung dem Kindeswohl entspricht oder etwa auf einem Loyalitätskonflikt beruht. Je nach Alter und Reife kann der Kindeswille letztlich ausschlaggebend sein.

Nein, ein Kind kann den Umgang nicht allein durch seine Ablehnung ausschließen. Das Familiengericht berücksichtigt jedoch den Kindeswillen entsprechend Alter und Reife. Je älter und vor allem einsichtsfähiger ein Kind ist, desto größeres Gewicht hat sein Wunsch. Lehnt ein Kind den Umgang ab, prüft das Gericht die Gründe und entscheidet, ob und in welcher Form Umgang dem Kindeswohl entspricht.

Ja, grundsätzlich kann das Familiengericht Umgang anordnen. Eine unmittelbare körperliche Durchsetzung gegen den Willen des Kindes wird jedoch nur in Ausnahmefällen auch wirklich durchgesetzt. Lehnt ein Kind den Umgang dauerhaft ab, prüft das Gericht die Ursachen und entscheidet, ob der Umgang angepasst, begleitet oder in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden muss.

Zunächst sollten die Ursachen der Ablehnung geklärt werden, etwa ob ein Loyalitätskonflikt, Ängste oder andere Belastungen vorliegen. Der betreuende Elternteil sollte den Umgang weder eigenmächtig verhindern noch das Kind unter Druck setzen. Suchen Sie Unterstützung bei Ihrem Anwalt für Familienrecht oder dem Jugendamt. Bleibt der Konflikt bestehen, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über das weitere Vorgehen.

Nein, denn ein gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht eigenmächtig verweigert werden. Bestehen neue Umstände oder berechtigte Bedenken, sollte beim Familiengericht eine Änderung der Umgangsregelung beantragt werden. Wer eine gerichtliche Anordnung ohne rechtfertigenden Grund missachtet, muss unter Umständen mit Ordnungsmitteln oder nachteiligen Auswirkungen im weiteren familiengerichtlichen Verfahren rechnen.

Ein begleiteter Umgang kann beendet oder unterbrochen werden, wenn die Durchführung das Kind erkennbar belastet, eine erhebliche Grenzüberschreitung erfolgt oder der umgangsberechtigte Elternteil nicht ausreichend kooperiert. Auch wiederholtes Nichterscheinen kann die Maßnahme infrage stellen. Über eine dauerhafte Änderung oder einen Ausschluss des Umgangs entscheidet jedoch allein das Familiengericht und nicht die begleitende Stelle.

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Anna Maron

Hallo!

Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.

Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.

Zu schön, um wahr zu sein

Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.

Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen. 

Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.

Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen. 

Nach der Geburt

Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.

Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.

Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines. 

Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften.  Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.

Was ich gelernt habe

Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.

So einfach ist es nicht.

Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.

Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen. 

Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?

Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.

Was ich heute weitergebe

Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit  psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe. 

Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden. 

Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!