Wenn Hilfe zur Gefahr wird

 Wie Familiengericht und Jugendamt häusliche Gewalt umdeuten (Studien von Prof. Wolfgang Hammer)

Viele Mütter wenden sich an das Jugendamt in der Hoffnung, ihr Kind zu schützen.

Sie suchen Orientierung, fachlichen Rat und Unterstützung in einer Situation, die sie selbst oft als hoch belastend erleben. Sie wollen keine Eskalation, keine Anzeige, kein Verfahren.

Ihr Anliegen ist meist schlicht:

  • Wie können sie ihrem Kind helfen, mit einer belastenden Situation umzugehen?
  • Wie können sie Sicherheit geben, ohne zu dramatisieren?


Was diese Mütter in der Regel nicht wissen – und worüber sie im Vorfeld auch nicht aufgeklärt werden – ist, dass bereits das Ansprechen von häuslicher Gewalt oder grenzverletzendem Verhalten ausreichen kann, um einen behördlichen Prozess in Gang zu setzen, der sich im weiteren Verlauf nicht mehr am Schutz des Kindes orientiert, sondern an systemischen Deutungsmustern.

Diese können sich im Laufe eines Verfahrens gegen genau die Person richten, die ursprünglich Hilfe gesucht hat.

Die beiden Studien des Soziologen Prof. Dr. Wolfgang Hammer aus den Jahren 2022 und 2024 liefern hierfür eine fundierte Erklärung.

Sie zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle oder individuelles Fehlverhalten handelt, sondern um strukturelle Mechanismen im familienrechtlichen System.

Der folgende anonymisierte Fall macht sichtbar, wie diese Mechanismen in der Praxis wirken.

Zwischen Schutzauftrag und Systemlogik: Wer Hilfe sucht, setzt manchmal ein System in Gang, das nicht schützt sondern durchsetzt.
Zwischen Schutzauftrag und Systemlogik: Wer Hilfe sucht, setzt manchmal ein System in Gang, das nicht schützt sondern durchsetzt.

1. Das Fallmuster: Eine Mutter sucht Hilfe bei Gewalt in der Familie – und verliert die Kontrolle

Das Kind berichtet seiner Mutter, dass der Vater es geschlagen habe.

Die Mutter reagiert weder panisch noch impulsiv.

Sie stellt den Umgang nicht eigenmächtig ein, sondern sucht bewusst professionelle Unterstützung.

Ihr Anliegen gegenüber dem Jugendamt ist klar formuliert und begrenzt: Sie möchte wissen, wie sie ihr Kind in dieser Situation gut begleiten kann. Sie möchte den Fall nicht „melden“ und keine Eskalation auslösen.

Trotzdem eröffnet das Jugendamt unmittelbar einen Kindeswohlgefährdungsfall.

  1. Die Mutter wird angewiesen, weiteren Umgang mit dem Vater nicht mehr zuzulassen, da sie sonst gegen ihre Fürsorgepflicht verstoße.
  2. Gleichzeitig wird für den Vater ein begleiteter Umgang eingerichtet.
  3. Für das Kind organisiert das Jugendamt eine therapeutische Unterstützung.

Aus Sicht der Mutter ist dies zunächst eine Entlastung.

Sie erlebt, dass die Schilderungen ihres Kindes ernst genommen werden, dass Fachkräfte Verantwortung übernehmen und dass sie nicht allein gelassen wird.

Sie arbeitet kooperativ mit dem Jugendamt zusammen, hält sich an Empfehlungen und vertraut auf die fachliche Einschätzung der zuständigen Mitarbeiterin.

Der Wendepunkt: Ein Wechsel im Jugendamt – und alles kippt

Nach einiger Zeit kommt es zu einem Wechsel der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin.

Mit diesem ändert sich die Bewertung der gesamten Situation grundlegend. Was zuvor als Schutzmaßnahme galt, wird nun infrage gestellt.

Plötzlich heißt es, es habe gar keine Gewalt gegeben.

  • Der Mutter wird vorgeworfen, sie habe den Umgang zu Unrecht eingestellt und damit das Verhältnis zwischen Vater und Kind belastet.
  • Die therapeutische Begleitung des Kindes wird nicht mehr als Unterstützung verstanden, sondern als Stigmatisierung.
  • Der Vater werde durch das Verhalten der Mutter „dämonisiert“.

Aus einem ursprünglich gemeinsam getragenen Schutzkonzept wird ein Manipulationsvorwurf.

Die Mutter befindet sich nun in der Defensive und muss ihr Verhalten rechtfertigen – obwohl sie sich zuvor exakt an die Empfehlungen des Jugendamtes gehalten hatte.

Gewaltschutz im Familiengericht: Die Umdeutung von Gewalt – systemisch erklärbar

Was in diesem Fall geschieht, ist kein persönliches Fehlverhalten einzelner Fachkräfte.

Es handelt sich vielmehr um einen klassischen Mechanismus, den Prof. Hammer in beiden Studien detailliert beschreibt.

In seiner Studie von 2022 zeigt Hammer, wie schnell Gewaltvorwürfe in familienrechtlichen Verfahren an Bedeutung verlieren, sobald sie nicht „gerichtsfest“ bewiesen werden können.

An ihre Stelle treten narrative Deutungen:

  • Die Mutter beeinflusse das Kind.
  • Der Vater werde zu Unrecht beschuldigt.
  • Ein Kontaktabbruch sei grundsätzlich schädlicher als mögliche Gewalt – wobei diese Gewalt zugleich systematisch relativiert oder grundsätzlich infrage gestellt wird.
  • Aussagen wie „Kinder denken sich so etwas auch schon mal aus.“ sind in diesem Kontext keine Ausnahme.


Die Studie von 2024 belegt anhand realer, medial dokumentierter Fälle, was diese Verschiebung konkret bedeutet: Der Fokus verlagert sich weg vom Erleben und den Bedürfnissen des Kindes hin zur Bewertung des mütterlichen Verhaltens.

Nicht mehr die Frage, ob das Kind geschützt ist, steht im Zentrum, sondern ob die Mutter als „kooperationsbereit“ und „bindungstolerant“ gilt.

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.

2. Häusliche Gewalt – was macht das Jugendamt: Warum die Mutter plötzlich zur Gefährdung wird

Aus Sicht des Systems hat die Mutter in diesem Fall mehrere „Fehler“ gemacht:

  1. Sie hat dem Kind geglaubt.
  2. Sie hat Hilfe gesucht.
  3. Sie hat einer therapeutischen Unterstützung zugestimmt.
  4. Und sie hat den Umgang nicht eigenständig wieder aufgenommen, sondern sich auf die Einschätzung und Empfehlung der zunächst zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin verlassen.


Genau diese Schritte werden im weiteren Verlauf als Indizien für Manipulation interpretiert.

Die Logik dahinter folgt einem bekannten Deutungsrahmen: Wenn ein Kind den Vater ablehnt oder Angst zeigt, muss die Ursache bei der Mutter liegen.

Gewalt wird nicht als Erklärung herangezogen, sondern als Störfaktor im Verfahren ausgeblendet.

Diese Logik wirkt nicht als formale Diagnose, sondern als implizite Annahme – häufig unter Rückgriff auf Konzepte wie „Bindungsintoleranz“ oder „Eltern-Kind-Entfremdung“, die wissenschaftlich nicht haltbar sind, aber weiterhin handlungsleitend eingesetzt werden.

Die reale Gefahr: Fast Verlust des Kindes

In dem beschriebenen Fall stand die Mutter kurz davor, ihr Kind zu verlieren.

  • Nicht, weil sie gewalttätig war.
  • Nicht, weil sie das Kind instrumentalisierte.
  • Sondern, weil sie den Schutz des Kindes über die systemische Erwartung von Kontakt und Kooperation stellte.

Prof. Hammer beschreibt genau diese Eskalationsspirale:

  1. Aus Hilfe wird Kontrolle.
  2. Aus Schutz wird Verdacht.
  3. Aus mütterlicher Fürsorge wird Kindeswohlgefährdung.
  4. Je konsequenter Mütter versuchen, ihre Kinder zu schützen, desto stärker geraten sie in den Fokus institutioneller Sanktionierung.

Zentrale Themen in hochstrittigen Trennungen

Der geschilderte Fall vereint eine Reihe zentraler Problemlagen, die in hochstrittigen Trennungs- und Kindschaftsverfahren immer wieder zu beobachten sind.

Gewaltbeziehungen werden im familienrechtlichen Kontext häufig zu bloßen „Elternkonflikten“ umgedeutet, wodurch Schutzbedürfnisse relativiert und Verantwortlichkeiten verwischt werden.

Von Müttern wird Kooperation eingefordert, auch in Situationen, in denen diese faktisch den Schutz des Kindes untergräbt oder bestehende Machtasymmetrien stabilisiert.

Wenn Gewalt zu „Elternkonflikt“ wird und Schutzbedürfnisse verblassen: Strukturelle Dynamiken, die das Kindeswohl aus dem Blick verlieren.
Wenn Gewalt zu „Elternkonflikt“ wird und Schutzbedürfnisse verblassen: Strukturelle Dynamiken, die das Kindeswohl aus dem Blick verlieren.

Zugleich wird der Vater-Kind-Umgang als übergeordnetes Ziel behandelt, unabhängig von der individuellen Situation des Kindes und seiner tatsächlichen Belastbarkeit.

Fragwürdige Konzepte wie die sogenannte Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) wirken dabei oft als impliziter Deutungsrahmen, der Entscheidungen strukturiert, ohne offen benannt zu werden – obwohl dieses Konstrukt seit Jahren wissenschaftlich widerlegt ist.

Die wiederholte Beobachtung solcher Muster in unterschiedlichen Verfahren und Kontexten weist darauf hin, dass es sich nicht um regionale Besonderheiten oder individuelle Fehlentscheidungen handelt, sondern um strukturelle Dynamiken, die das familienrechtliche Handeln prägen.

Was betroffene Mütter daraus praktisch lernen müssen

Der zentrale Punkt ist unbequem, aber entscheidend: Das Jugendamt ist kein neutraler Beratungsraum.

  • Alles, was gesagt wird, kann Teil eines Verfahrens werden.
  • Alles, was dem Kind hilft, kann gegen die Mutter ausgelegt werden, wenn sich die Deutungslogik verschiebt.

Hinzu kommt ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt:Es gibt keine verbindlichen Standards in der Bewertung.

Wechselt die zuständige Fachkraft, kann sich nicht nur die Einschätzung, sondern die gesamte Dynamik ändern. Schutzmaßnahmen können rückwirkend als Fehler gewertet werden.

  1. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mütter schweigen oder auf Hilfe verzichten sollten.
  2. Es bedeutet, dass sie vorbereitet sein müssen – fachlich, strategisch und emotional.

Gewalt in der Familie - Was tun: Vorbereitung statt Illusion

Aus der praktischen Arbeit mit betroffenen Müttern zeigt sich immer wieder, dass nicht fehlender Wille oder mangelnde Kooperation zum Problem werden, sondern fehlende Kenntnis der systemischen Logik.

Viele Eskalationen ließen sich vermeiden, wenn Frauen wüssten, wie Gewalt im familienrechtlichen Kontext gelesen, umgedeutet oder relativiert wird. 

Entscheidend ist nicht nur was benannt wird, sondern wie es benannt wird, in welchem Rahmen Unterstützung organisiert wird und welche Begriffe und Deutungen im Verfahren Anschluss finden – oder gegen die Mutter gewendet werden können.

3. Fazit: Wenn Hilfe zur Gefahr wird – Gewalt in der Familie, Jugendamt und Familiengericht

Der hier beschriebene Fall ist kein alltäglicher Standardfall, aber er ist auch kein schicksalhafter Ausreißer.

Er ist exemplarisch. 

Die Studien von Prof. Hammer liefern die notwendige Erklärung für das, was viele betroffene Mütter erleben: Nicht jede Hilfe schützt. Nicht jedes Verfahren dient dem Kindeswohl – im Gegenteil.

„Wer diese Mechanismen kennt, kann Risiken einschätzen und informiert bessere Entscheidungen treffen.“
Barbara Thieme: Coach und betroffene Mutter beim Thema Kindesmisshandlung durch einen narzisstischen Kindesvater.
Barbara Thieme
Coach, Webinarleitung & betroffene Mutter

Passend zum Thema: Unser Webinar “Hilfreiche Strategien in familiengerichtlichen Verfahren”.

Häufige Fragen: Häusliche Gewalt und Gewaltschutz im Jugendamt und Familiengericht

Gewalt in der Familie entsteht aus einem Zusammenspiel individueller, sozialer und kultureller Risikofaktoren, die ein Klima von Machtmissbrauch und damit auch psychische Gewalt in der Familie begünstigen. Zentral ist die eigene Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend: Wer als Kind Zeuge oder Opfer von häuslicher Gewalt wird, lernt Gewalt als normale Konfliktlösung und hat später eine deutlich herabgesetzte Hemmschwelle, selbst körperliche oder psychische Gewalt in der Familie auszuüben. 

Hinzu kommen Faktoren wie:

  • Abhängigkeitserkrankungen, vor allem Alkoholismus,
  • psychiatrische Störungen,
  • Partnerschaftskonflikte,
  • Armut,
  • Arbeitslosigkeit,
  • soziale Isolation und Überforderung, etwa in kinderreichen Familien oder bei Eltern mit Mehrfachbelastungen.

Daneben spielen strukturelle und kulturelle Bedingungen eine große Rolle, insbesondere ungleiche Geschlechterrollen und patriarchale Machtmodelle, in denen Frauen auf körperliche oder materielle Funktionen reduziert werden und Abhängigkeitsverhältnisse psychische Gewalt in der Familie begünstigen. 

Soziale Inhomogenität in Partnerschaften, der Status als Alleinerzieherin oder getrennt lebende Frau sowie fehlende soziale Netze – etwa bei Migrantinnen – erhöhen das Risiko zusätzlich. 

Insgesamt kann Gewalt in der Familie also nicht auf eine einzelne Ursache zurückgeführt werden, sondern entsteht aus einer Überlagerung persönlicher Belastungen, gestörter Beziehungsmuster und gesellschaftlicher Ungleichheiten, die sich in physischer, sexueller und psychischer Gewalt in der Familie äußern.

Häusliche Gewalt ist in Deutschland strafbar und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen haben. Körperliche Übergriffe, Bedrohungen, Nötigung, Freiheitsberaubung, Nachstellung sowie psychische Gewalt können nach dem Strafgesetzbuch verfolgt werden. Ergänzend ermöglicht das Gewaltschutzgesetz den Betroffenen, schnell gerichtliche Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote oder eine Wohnungszuweisung zu erwirken, um weitere Übergriffe zu verhindern.

Neben dem Straf- und Zivilrecht spielt auch das Familienrecht eine wichtige Rolle. Häusliche Gewalt wird bei Entscheidungen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmung berücksichtigt, da sie als erhebliche Kindeswohlgefährdung gelten kann. Gerichte sind verpflichtet, den Schutz von Betroffenen und Kindern vorrangig zu berücksichtigen und können Umgang einschränken oder ausschließen, wenn eine Gefahr fortbesteht.

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) erfasst vor allem vorsätzliche und widerrechtliche Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung sowie Bedrohungen, Nachstellungen (Stalking) und unzumutbare Belästigungen, die diese Rechte verletzen oder gefährden. Dazu zählen etwa Schläge, Tritte, Einsperren, ernsthafte Drohungen, fortgesetztes Verfolgen oder Belästigen, gezielte Einschüchterung sowie das widerrechtliche Eindringen in die Wohnung oder das Aufsuchen gegen den erklärten Willen der betroffenen Person. 

Ziel des Gesetzes ist es, Betroffene schnell und effektiv zu schützen. Gerichte können u.a. Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisungen oder weitere Schutzanordnungen erlassen. Das Gewaltschutzgesetz greift unabhängig davon, ob Täter und Opfer verheiratet sind, zusammenleben oder familiär verbunden sind, und kann sowohl im privaten als auch im sonstigen sozialen Nahbereich angewendet werden.

Ein Gewaltschutzverfahren ist ein gerichtliches Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), mit dem betroffene Personen schnell vor Gewalt, Bedrohung, Nachstellung oder schwerer Belästigung geschützt werden sollen. Es wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen seit dem letzten Vorfall beim zuständigen Familiengericht beantragt und richtet sich gegen eine Person, von der eine konkrete Gefahr ausgeht. Ziel ist vorrangig (noch) nicht die Bestrafung, sondern die sofortige Gefahrenabwehr und der Schutz der betroffenen Person.

Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens kann das Gericht unter anderem einstweilige Kontakt- und Näherungsverbote, Aufenthaltsverbote oder eine Wohnungszuweisung anordnen. Das Verfahren ist meist eilbedürftig, kann auch ohne vorherige Anhörung der Gegenseite eingeleitet werden und gilt unabhängig davon, ob eine familiäre oder partnerschaftliche Beziehung besteht. Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen können strafrechtliche Konsequenzen haben (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

Für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz ist in Deutschland grundsätzlich das Familiengericht zuständig. Dieses ist eine Abteilung des Amtsgerichts und entscheidet über Anträge auf Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote, Aufenthaltsverbote oder Wohnungszuweisungen. Die Zuständigkeit besteht unabhängig davon, ob zwischen den beteiligten Personen eine familiäre, partnerschaftliche oder sonstige persönliche Beziehung besteht.

Örtlich zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnsitz der betroffenen Person oder dort, wo die Gewalthandlung stattgefunden hat. In akuten Gefahrensituationen kann zusätzlich die Polizei sofort einschreiten und vorläufige Maßnahmen wie Platzverweise oder Wohnungsverweise anordnen, bis das Familiengericht über weitergehende Schutzmaßnahmen entscheidet.

Die Kosten für einen Gewaltschutzantrag sind in Deutschland vergleichsweise gering (meist 100–300 €), hängen dabei jedoch vom Einzelfall ab. Für das gerichtliche Verfahren fallen in der Regel Gerichtskosten im niedrigen dreistelligen Bereich an, die sich nach dem festgesetzten Verfahrenswert richten. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, kommen zusätzlich Anwaltskosten hinzu, deren Höhe vom Umfang des Verfahrens abhängt.

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, sodass Gerichtskosten und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernommen werden. In vielen Fällen entscheidet das Gericht zudem, dass die gegnerische Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, insbesondere wenn dem Antrag stattgegeben wird.

In Deutschland ist das Jugendamt verpflichtet, auf Hinweise auf Kindeswohlgefährdung unverzüglich zu reagieren und den Schutz des Kindeswohls zu prüfen. Bei einem akuten oder unmittelbaren Gefährdungsrisiko dürfen Mitarbeiter sofort eingreifen und das Kind vorläufig in Obhut nehmen, ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden.

In weniger dringenden Fällen wird zunächst eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vorgenommen und zeitnah Kontakt mit der Familie aufgenommen, um das Wohl des Kindes zu klären und gegebenenfalls Hilfe einzuleiten. Die konkrete Reaktionszeit kann variieren, doch bei Verdacht auf unmittelbare Gefahr wird sofort gehandelt, andernfalls erfolgt zeitnah ein Gespräch oder Besuch, oft innerhalb von Tagen.

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Anna Maron

Hallo!

Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.

Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.

Zu schön, um wahr zu sein

Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.

Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen. 

Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.

Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen. 

Nach der Geburt

Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.

Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.

Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines. 

Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften.  Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.

Was ich gelernt habe

Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.

So einfach ist es nicht.

Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.

Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen. 

Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?

Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.

Was ich heute weitergebe

Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit  psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe. 

Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden. 

Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!