Häusliche Gewalt gegen Frauen (Partnerschaftsgewalt)

Die Auswirkungen auf Umgangs- und Sorgerecht aus: Rechtliche Folgen, Schutzmaßnahmen sowie Unterstützung für Mütter und ihre Kinder!

Wir erleben in unseren Beratungen immer wieder, dass von einem bestimmten Typ Vater stets häusliche Gewalt ausgeht, mindestens in Form von psychischer Gewalt. Manchmal – oder oft – auch körperlich.

Diese Fälle landen dann als “hochstrittig” in den Gerichtsakten – sowie auf unserem Tisch.

Häusliche Gewalt gegen Frauen, egal ob psychische, finanzielle oder auch körperliche und sexuelle Gewalt, wird vom Familienrechtssystem in den uns vorliegenden Fällen komplett ignoriert.

Im Gegenteil.

Opfer der Gewalt sind hier mindestens die Kindesmutter, manchmal auch die Kinder, entweder indirekt (weil sie Zeugen der Gewalt werden) oder direkt (weil sie selbst geschlagen, psychisch oder körperlich misshandelt werden). Inklusive der langfristigen Folgen von Kindesmisshandlung.

Wenn die Mutter sich schützend vor ihre Kinder stellt oder die Gewalt auch nur erwähnt, wird sie nicht selten vom Jugendamt und/oder Richter gerügt oder sogar regelrecht zusammengestaucht (was man wohl Staatlsgewalt nennt…).

Die Ideologie über die Wichtigkeit des leiblichen Vaters für das Gedeihen eines Kindes geht in uns vorliegenden Fällen soweit, dass den Müttern gedroht wird, die Kinder zu verlieren, wenn sie noch einmal von häuslicher Gewalt sprechen.

Sie haben “einen Strich unter die Sache zu ziehen” und mit dem Kindesvater zu kooperieren – was natürlich überhaupt nicht möglich ist.

Nicht selten hören diese Frauen „Er hat ja nur Sie geschlagen, aber nicht das Kind” oder auch „Nur weil er Ihnen gegenüber gewalttätig wurde, heißt das ja noch nicht, dass er ein schlechter Vater ist“.

Doch. Genau das heißt das.

Muss man das den – meist psychologisch ausgebildeten – angeblichen Spitzenkräften bei Jugendamt & Co. wirklich erklären? 

Häusliche Gewalt im Familienrecht: Warum Gewalt gegen Mütter und Kinder in hochstrittigen Verfahren kaum berücksichtigt wird.
Häusliche Gewalt im Familienrecht: Warum Gewalt gegen Mütter und Kinder in hochstrittigen Verfahren kaum berücksichtigt wird.

Zur Hilfe und besseren Orientierung bieten wir ein Webinar an: “Umgang mit einem narzisstischen Kindesvater”.

Inhalt:

Eine Trennung von einem narzisstischen Kindesvater ist extrem belastend. Geht es zum Familiengericht, wird es heikel, da der Narzisst die Verfahrensbeteiligten manipuliert – inklusive der Kinder.

Im Webinar sprechen wir über die Taktiken von Narzissten nach einer Trennung und dem richtigen Umgang mit diesem. Sowie vor allem darüber, wie Sie sich und Ihr Kind bestmöglich schützen können.

Häusliche Gewalt gegen Frauen in Deutschland - Statistik zu Partnerschaftsgwalt

Häusliche Gewalt (auch als Partnerschaftsgewalt bezeichnet) ist in Deutschland ist ein weit verbreitetes Problem und umfasst weit mehr als körperliche Übergriffe. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Einschüchterung, soziale Isolation und wirtschaftlicher Druck können Teil eines Gewaltmusters sein, das häufig auf Macht und Kontrolle ausgerichtet ist.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird etwa jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Insgesamt erlebt etwa jede dritte Frau mindestens einmal im Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt.

Auch die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen die Dimension des Problems: 2024 wurden 135.713 Frauen als Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst. Frauen machten damit 79,3 Prozent aller registrierten Opfer von Partnerschaftsgewalt aus.

Die Zahl bildet allerdings nur das sogenannte Hellfeld ab, also die Fälle, die Polizei und Behörden bekannt werden. Von einer deutlich höheren Dunkelziffer ist auszugehen, da viele Frauen aus Angst, Scham oder anderen Gründen keine Anzeige erstatten.

Häusliche Gewalt gegen Frauen ist dabei nicht auf bestimmte soziale Schichten, Altersgruppen oder Lebenssituationen beschränkt. Sie kann sich in körperlicher, psychischer, sexueller und wirtschaftlicher Gewalt äußern und auch nach einer Trennung fortsetzen (als sogenannte Nachtrennungsgewalt).

Gerade psychische Gewalt, Kontrolle, Drohungen und Einschüchterung sind dabei Teil eines auch nach der Trennung anhaltenden Musters sein, dessen Ziel die Aufrechterhaltung von Macht und Kontrolle über die betroffene Frau ist.

Nicht selten erleben wir in den Beratungen auch, dass sich das Opfer von häuslicher Gewalt über die Gewalt gar nicht bewusst ist. Sie sucht die Schuld bei sich. Versucht, ihn nicht zu provozieren. Glaubt, dass sie sich nur mehr Mühe geben muss. Vermisst ihn, und hat vielleicht sogar Mitleid mit ihm: „Er hatte ja auch eine so schwere Kindheit.” Oft wird die Gewalt verharmlost. Vor allem, wenn es “nur” psychische Gewalt gewesen war.

Doch auch wenn es schwer ist zu akzeptieren sein sollte: All das Folgende fällt unter (häusliche) Gewalt.

  • Der (narzisstische) Kindesvater beschimpft Sie, macht Sie klein, verleumdet Sie. Auch vor den Kindern.
  • Er schreit Sie an, guckt Sie aggressiv an, oder verbietet Ihnen das Wort, ist respektlos.
  • Er tritt Ihnen absichtlich auf die Füße, schubst Sie, drückt Sie gegen die Wand.
  • Er versucht Sie, von allen anderen Menschen zu isolieren, indem er alle vor Ihnen schlecht redet.
  • Er manipuliert die Kinder und bringt Sie gegen Sie auf: Sie machen alles falsch, sind eine schlechte Mutter und Person.
  • Er lauert Ihnen an Ihrer Wohnungstür auf, stellt den Fuß in die Tür und will in Ihre Wohnung.
  • Er gibt Ihnen Ihre Möbel, Ihre persönlichen Unterlagen, Ihre Erinnerungsstücke nicht aus der ehemals gemeinsamen Wohnung heraus.
  • Er ruft Ihre Freunde, Familie, Arbeitgeber und Nachbarn an und macht sie vor ihnen schlecht. Vorzugsweise erklärt er allen, dass Sie psychisch krank seien.
  • Er stalkt Sie, ruft Sie mitten in der Nacht an, stiehlt Ihre Post aus dem Postkasten.
  • Er schlägt Sie, würgt Sie, droht Ihnen, Sie fertigzumachen.
  • … und vieles mehr.

Machen Sie sich bitte bewusst: Die Trennung wird nicht besser, als die Beziehung war – Ganz im Gegenteil.

Auch wenn Sie (bisher noch) kein blaues Auge davongetragen haben: Anhaltende psychische Gewalt hat ähnliche Auswirkungen auf Psyche und Hormonausschüttung wie körperliche Gewalt.

Das wird am Familiengericht jedoch nicht akzeptiert.

Dort wird einfach eine Maßnahme nach der anderen angeordnet, um ausreichend Umgang zu erzwingen.

Es soll passend gemacht werden, was bei sachlicher Analyse einfach nicht passen kann: Nicht jedes Elternteil ist gut für ein Kind, manchmal ist es leider sogar kindeswohlgefährdend.

Das dies auch der eigene Vater sein kann, passt allerdings nicht in die derzeit herrschende Ideologie. Und wird damit zum Bumerang gegen die Kindesmutter, wenn sie versucht, das Kind zu schützen.

Folgefehler durch falsches Vorzeichen

In der Mathematik nennt man es Folgefehler: Wenn im ersten Rechenschritt ein falsches Vorzeichen gesetzt wird, kommt immer ein falsches Ergebnis heraus. Selbst dann, wenn der Rechenweg vollkommen richtig sein sollte.

Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen bedeutet dies: Wenn die Gewalt im ersten Schritt nicht gesehen wird, führen alle im Prinzip richtigen Maßnahmen trotzdem nicht zum richtigen Ergebnis!

Elterngespräche, Mediation, Kind-im-Blick-Kurse, Trennungs- und Scheidungsberatung – nichts davon führt zum richtigen Ergebnis.

Wenn das Opfer der Gewalt, also hier die Kindesmutter (sowie indirekt auch das Kind), auf die Gewalt hinweist, schießt sie sich mit ihrer “Beschwerde” ins eigene Knie. Denn jetzt ist sie diejenige, die den vermeintlich guten Weg boykottiert und schnell wird man ihr Bindungsintoleranz bescheinigen.

Was bleibt, ist ein Folgefehler, also ein falsches Ergebnis. Aufgabe nicht gelöst, nicht bestanden!

Aber zu dieser Erkenntnis kommen Familiengericht, Jugendamt & Co. nicht, denn sie sind ja so stolz auf ihren Rechenweg…

Häusliche und staatliche Gewalt

Aus unseren eigenen Erfahrungen und nach über 10 Jahren Beratungserfahrung zum Thema können wir eines mit Gewissheit sagen:

„Der Kindesentzug ist eine der schlimmsten Formen von Gewalt gegen Frauen.“

Diesem Typ von narzisstischem Kindesvater geht es nur darum, die Ex-Partnerin zu demütigen.

Sie sträuben sich nicht gegen das Residenzmodell (zugunsten der Mutter) und bestehen auf dem Wechselmodell, weil sie ihre Kinder so lieben. Wäre das der Fall, hätten sie sich bereits während der Beziehung um die Kinder gekümmert, was allerdings in den uns vorliegenden Fällen so gut wie nie der Fall war.

Sie wollen das Wechselmodell, um der Mutter das Kind zu entziehen und sie damit fertigzumachen.

Sehr häufig sprechen sie das sogar aus: „Wenn du gehst, mach’ ich dich fertig! oder Ich nehme dir die Kinder, ich nehme dir alles.“

Für viele dieser Gewalttäter ist das Wechselmodell nur der erste Schritt. Das eigentliche Ziel ist der vollständige Kindesentzug.

Der narzisstische Kindesvater nutzt Wechselmodell, Umgangs- und Sorgerechtsfragen gezielt als Instrumente, um die Ex-Partnerin zu kontrollieren, zu demütigen und ihr die Kinder zu entziehen.
Der narzisstische Kindesvater nutzt Wechselmodell gezielt als Instrument, um die Ex-Partnerin zu kontrollieren, zu demütigen und ihr die Kinder zu entziehen.

Zur Hilfe und besseren Orientierung bieten wir ein Webinar an: “Umgang mit einem narzisstischen Kindesvater”.

Häusliche Gewalt: Familiengericht und Jugendamt versagen bei der Prävention auf voller Linie.

Gewalt gegen Frauen hat eine lange Geschichte, und das Problem ist trotz einiger (halbherziger) politischer Bemühungen bisher noch lange nicht aus unserer Welt.

Aber dass sich der Staat an dieser Form der Gewalt beteiligt und es mit Gleichberechtigung (von Vätern), Grundrechten des Kindes (das zum Umgang gezwungen wird) oder anderen ideologischen Begriffen rechtfertigt, das ist für uns die eigentliche Sauerei!

Ein bestimmter Typ Mann war immer, ist immer noch und wird auch immer gewalttätig gegenüber Frauen sein. Das wird sich so schnell nicht ändern.

Aber, dass dieser Mann dabei derzeit vom Staat – hier: Familiengericht und Jugendamt – auch noch unterstützt wird, das ist erschütternd.

Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen: So unterstützen wir Sie.

Wir wissen, dass es oft schwierig ist, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien.

Noch viel schwieriger ist es, wieder zu heilen.

Also sich keine Vorwürfe für das Geschehene zu machen, aus der Rechtfertigungsfalle herauszukommen und den Gewalttäter als das zu sehen, was er nun einmal ist (= ein Gewalttäter!).

Vor allem, wenn Sie ohne die Kinder gegangen sind.

Doch, auch wenn das viele nicht nachvollziehen können: Wir haben dafür Verständnis.

Uns liegen etliche Fälle vor, in denen die Mutter ohne die Kinder gegangen ist – um ihr blankes Leben zu retten.

Frauen in Gewaltbeziehungen werden manchmal über viele Jahre psychisch so demontiert, dass sie einfach keine Kraft und keine Zuversicht mehr haben, um die Kinder zu kämpfen und diese mitzunehmen.

In diesem Fall ist der erste Ansatz, Sie wieder mit Zuversicht zu versorgen. Denn Sie sind und bleiben die Mutter und haben demnach auch all die damit verbundenen Rechte!

Auch wenn es in Ihrem Fall nicht soweit gekommen sein sollte, bleiben die Grundstrukturen, die diese Gewaltbeziehung überhaupt möglich gemacht haben, erhalten und beeinflussen die familiengerichtlichen Verfahren.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, diese Strukturen aufzudecken, um Sie mit der richtigen Strategie bei Familiengericht & Co. möglichst gut zu positionieren!

Das ist das Ziel des unserer Beratungsangebote.

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Was tun?

Coaching

Individuelles Strategiecoaching – weitere Infos und Terminreservierung finden Sie unter dem Menüpunkt „Neue Coaching-Anfrage“.

Wir arbeiten außerdem gerne mit Ihrem Anwalt für Familienrecht zusammen!

Suchen Sie sich auch noch weitere Unterstützung bei Partnerschaftsgewalt!

Neben unseren Coaching- und Webinar-Angeboten raten wir bei häuslicher Gewalt gegen Frauen zudem, sich weitere Unterstützung zu suchen.

Eine gute Anlaufstelle ist die Frauenbeauftragte Ihres Rathauses: Hier erhalten Sie alle Informationen und Beratungsstellen zum Thema häusliche Gewalt an Ihrem Wohnort. 

Vor der Caritas warnen wir jedoch ausdrücklich, auch wenn es nur um Elternberatung bzw. eine Trennungs- und Scheidungsberatung gehen sollte. Hier erreichen uns durchgängig negative Berichte betroffener Frauen.

Häufige Fragen: Häusliche Gewalt gegen Frauen

Gewalt von Männern gegen Frauen hat selten eine einzige Ursache, sondern entsteht aus einer Mischung aus gesellschaftlichen Machtstrukturen, gelernten Rollenbildern und individuellen Problemen bei der Stress- und Emotionsbewältigung.

Häusliche Gewalt gegen Frauen umfasst weit mehr als körperliche Übergriffe. Zu dieser zählen genauso psychische Gewalt wie Demütigungen, Beschimpfungen, Einschüchterung, Bedrohungen und Kontrolle, ebenso wie körperliche und sexuelle Gewalt. Auch Stalking, Nötigung und wirtschaftliche Kontrolle sind Teil des Gewaltmusters. Entscheidend ist dabei, dass die Gewalt nicht erst mit dem ersten Schlag beginnt, sondern sich bereits durch systematische Kontrolle und Einschüchterung äußert.

Ja, eine Frau zu schlagen ist grundsätzlich strafbar und erfüllt in der Regel den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB. Darauf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Je nach Art und Schwere des Angriffs, etwa bei Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, kann eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB vorliegen, die mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

In Deutschland gibt es keinen eigenen Straftatbestand „häusliche Gewalt“. Entscheidend ist vielmehr, welche konkrete Handlung begangen wurde. Körperliche Gewalt kann beispielsweise als Körperverletzung (§ 223 StGB) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), etwa unter Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Als seelische (oder psychische) Verletzung gilt eine tiefgreifende Erschütterung der emotionalen und mentalen Stabilität, die entsteht, wenn ein Erlebnis die individuellen Bewältigungsmöglichkeiten eines Menschen überfordert.

Ja, psychische Gewalt in der Ehe kann strafbar sein, allerdings ist sie in Deutschland nicht als eigener Straftatbestand geregelt. Entscheidend ist, welche konkrete Handlung vorliegt. Bedrohung, Nötigung, Nachstellen (Stalking), Freiheitsberaubung oder Beleidigung können beispielsweise strafbar sein. Auch wiederholte psychische Gewalt kann daher strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie die Voraussetzungen eines entsprechenden Straftatbestands erfüllt.

Psychische Gewalt lässt sich am besten durch eine lückenlose und frühzeitige Dokumentation der Vorfälle nachweisen. Schreiben Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und den genauen Ablauf jedes Vorfalls zeitnah auf. Sichern Sie Chatverläufe (WhatsApp, SMS), E-Mails, Briefe oder Social-Media-Nachrichten und löschen Sie diese nicht. Notieren Sie Namen von Personen, die abwertendes Verhalten, Drohungen oder Beleidigungen mitgehört oder bemerkt haben. Nutzen Sie geschützte Online-Speicher zur sicheren Beweissicherung. 

Gehen Sie bei gesundheitlichen Folgen (wie Angstzuständen, Depressionen oder Schlafstörungen) zu Ärztinnen, Ärzten oder Psychotherapeuten. Lassen Sie die psychischen Belastungen und Symptome in Attesten oder Berichten festhalten. Das Aufsuchen einer Beratungsstelle hilft dabei, das Erlebte einzuordnen und das Vorgehen rechtlich sowie persönlich zu besprechen.

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Anna Maron

Hallo!

Mein Name ist Anna Maron. Ich war einmal selbst in einer Situation wie Sie, bevor mein Kind und ich durch Coaching den erfolgreichen Weg heraus fanden. Heute begleite ich bei UMGANG UND SORGERECHT Mütter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, im Umgang mit den involvierten Fachkräften, dem Vater sowie bei Gutachten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man in eine Situation geraten kann, die man zuvor für unmöglich gehalten hätte – und wie wenig gute Absichten allein helfen, wenn ein Konflikt eine Dynamik entwickelt, die man noch nicht versteht.

Weil mein Kind noch minderjährig ist, gibt es von mir hier nur ein Stellvertreterinnen-Foto.

Zu schön, um wahr zu sein

Am Anfang wirkte meine Beziehung fast zu gut, um wahr zu sein. Der Vater meines Kindes war charmant, romantisch und sehr entschieden, was unsere gemeinsame Zukunft betraf. Als erste Situationen auftauchten, die mich irritierten, suchte ich die Ursache zunächst bei mir. Ich erklärte sein Verhalten mit Stress, nahm Rücksicht und fragte mich immer häufiger, ob ich vielleicht zu empfindlich reagierte.

Mit der Zeit wurde aus einzelnen Grenzüberschreitungen ein Wechselspiel aus Nähe, Abwertung sowie psychischer und körperlicher Gewalt. Gleichzeitig war ich durch die Mitarbeit in seiner Firma finanziell von ihm abhängig geworden. Erst nach einem gewalttätigen Vorfall im Urlaub war für mich endgültig klar: Ich wollte diese Beziehung verlassen. 

Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger war.

Von diesem Moment an stand für mich eine andere Frage im Mittelpunkt: Was ist das Beste für unser Kind? Ich wollte glauben, dass wir es mit Vernunft und Verantwortungsgefühl zumindest schaffen könnten, gute getrennte Eltern zu sein. Rückblickend war das eine meiner ersten falschen Erwartungen. 

Nach der Geburt

Nach der Geburt war der Vater über längere Strecken kaum verlässlich präsent. Finanzielle Unsicherheit, ausbleibende Unterlagen und immer neue Verzögerungen blieben dagegen eine ständige Belastung. Trotzdem bot ich ihm regelmäßig Kontakt zu unserem Kind an.

Dann hörte ich etwa ein halbes Jahr nichts von ihm. Schließlich kam Post vom Familiengericht: Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht und eine gerichtliche Umgangsregelung – und behauptete gleichzeitig, ich würde den Kontakt zwischen ihm und unserem Kind verhindern.

Ich war fassungslos. Vor allem wusste ich nicht, wie ich beweisen sollte, was tatsächlich geschehen war. Mein Wort stand gegen seines. 

Damit begann eine familienrechtliche Auseinandersetzung, die sich über 13 Jahre erstreckte: annähernd 30 Verfahren, welche zu 90% vom Vater initiiert waren, und insgesamt drei familienpsychologische Begutachtungen. Unser Kind erlebte begleitete und unbegleitete Umgänge, längere Unterbrechungen, immer neue Anträge und wiederholt eine Flut an Gesprächen mit unterschiedlichen Fachkräften.  Obwohl der Vater den Umgang nie regelmäßig wahrnahm und in jeglicher Hinsicht immer unzuverlässig blieb, übte er massiven Druck aus und drängte auf immer mehr Rechte. Mein Kind erlebte neben dem Druck zunehmend Grenzüberschreitungen, psychische und schließlich auch körperliche Gewalt beim Vater. Mit zunehmendem Alter lehnte es den Umgang aus eigenen Gründen immer deutlicher ab und verweigerte dem Umgang. Schließlich stellten das Familiengericht in 1. und 2. Instanz fest, dass sein Wille eigenständig war; der Umgang wurde ausgeschlossen. Bis dahin war es ein langer Weg.

Was ich gelernt habe

Zu Beginn glaubte ich, ich müsse Jugendamt, Gericht und Anwalt nur ehrlich und vollständig erklären, was geschehen war. Wenn alle Fakten bekannt wären, so meine Vorstellung, würde man schon erkennen, was für das Kind richtig ist.

So einfach ist es nicht.

Ich musste lernen, dass Wahrheit allein keine Strategie ist. Es kommt auch darauf an, was belegbar ist, welche Informationen im jeweiligen Zusammenhang relevant sind und wie Aussagen und Verhalten von den Beteiligten eingeordnet werden – also auf die Wahr-Nehmung der Situation durch die Verfahrensbeteiligten.

Durch professionelles Coaching lernte ich, mich gezielt auf Schriftsätze, Begutachtungen und Gerichtstermine vorzubereiten, Zusammenhänge besser zu erkennen und mich von neuen Vorwürfen oder überraschenden Wendungen nicht jedes Mal aus der Bahn werfen zu lassen. 

Ebenso wichtig war eine andere Veränderung: Ich hörte auf, meine Kraft darauf zu verwenden, das Verhalten des Vaters verstehen oder auf jede neue Aktion unmittelbar reagieren zu wollen. Stattdessen stellte ich mir immer häufiger eine andere Frage: Was kann ich jetzt konkret tun, damit der Schaden für mein Kind möglichst gering bleibt?

Ich wünschte, ich hätte mir die Unterstützung über das Coaching sehr viel früher geholt. Sie hätte nicht jedes Problem verhindert. Aber sie hätte mir geholfen, früher noch deutlich klarer, ruhiger und zielgerichteter zu handeln. Und hätte meinem Kind und mir damit sicherlich auch einige Umwege erspart.

Was ich heute weitergebe

Heute begleite ich betroffene Mütter im individuellen Coaching – vor, während und zwischen familienrechtlichen Verfahren sowie im Zusammenhang mit familienpsychologischen Begutachtungen. Dabei verbinde ich meine eigenen Erfahrungen aus vielen Jahren familienrechtlicher Auseinandersetzungen mit  psychologischen Fachkenntnissen die ich mitbringe – und dem strategischen Wissen, das ich mir selbst durch Coaching und intensive Auseinandersetzung mit diesen vielen Verfahren erarbeitet habe. 

Jeder Fall ist anders. Bestimmte Dynamiken, Fehler und falsche Erwartungen begegnen einem jedoch immer wieder. Und die Entwicklungen, welche wir Mütter nach solchen Trennungen und innerhalb der familienrechtlichen Verfahren durchlaufen, weisen Gemeinsamkeiten auf. Ich unterstütze Mütter dabei, ihre Situation früher klarer zu erfassen, Verfahrensdynamiken besser zu verstehen, sich bewusst und strategisch zu positionieren und trotz aller Belastungen den Blick darauf zu richten, was für ihr Kind und sie selbst tatsächlich hilfreich ist. Wo es sinnvoll ist, kann diese Begleitung auch mit dem juristischen Beistand abgestimmt werden. 

Mein wichtigster Rat an Sie ist: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Warten Sie nicht darauf, dass sich alles von selbst richtig einordnet und sich Ihre Situation gerichtlich zuspitzt. Gute Vorbereitung garantiert zwar nicht umgehend das gewünschte Ergebnis – aber sie macht einen entscheidenden Unterschied in den meist langwierigen Verfahren, in denen Sie für Ihre Anliegen häufig einen langen Atem und ein entsprechend strategisches Vorgehen brauchen, um ans Ziel zu kommen. Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen!