Widerstand oder Kooperation

Widerstand oder Kooperation – was ist die bessere Strategie?


Viele betroffene Frauen sind unsicher, ob Widerstand oder Kooperation die bessere Strategie ist: Sollen sie sich maximal zur Wehr setzen und Widerstand gegen ein Familienrechtssystem leisten, das oftmals den Blick auf das Kind verloren hat, manchmal sogar unmenschlich agiert? Oder sollen sie lieber klein beigeben, kooperieren und alles machen, was man ihnen sagt, um das Kind nicht zu verlieren? Für beide Strategien gibt es gute Gründe. Aber: 

Keine der beiden Strategien funktionieren!

Derzeit grassiert in vielen Mütterforen im Internet die Aussage: „Du musst dich maximal zur Wehr setzen. Nicht kooperieren, Gutachten ablehnen, Befangenheitsanträge gegen Richter und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen JA-Mitarbeiter stellen!“ 

Schauen wir uns das einmal genauer an:

„Du musst dich maximal zur Wehr setzen.“

Ich weiß aus eigener Erfahrung und aus vielen Jahren Beratung von Frauen, dass die Verfahrensbeteiligten oftmals ideologisch, fachlich und menschlich falsch und nicht selten kindeswohlgefährdend handeln. Jedenfalls so, wie wir Mütter Kindeswohl definieren. 

Wir Mütter sind in der Regel die Expertinnen für unsere Kinder. Das wird aber von den Verfahrensbeteiligten nicht akzeptiert. Ganz im Gegenteil: Wenn wir berichten, was wir bei unseren Kindern beobachten, werden wir ganz schnell als bindungsintolerant und erziehungsunfähig abgestempelt. 

Bitte bedenken Sie eines: DIE sitzen trotzdem am längeren Hebel. Die haben die Macht, Ihnen Rechte bezüglich Ihres Kindes und das Kind selbst wegzunehmen – und die machen das auch.

Kind einmal weg, ist weg. Sehr oft für immer.
Eine vernünftige Strategie hat diese Gefahr stets im Blick.

„Nicht kooperieren“

Sie sind zur Kooperation mit dem Kindesvater verpflichtet. Steht mehr oder weniger so im Gesetz, §1627 BGB: Sie müssen versuchen, sich zu einigen. Das Familienrechts-System mit seinen Helfern soll dabei unterstützen, wenn Sie sich nicht einigen können. Nicht mit den Beteiligten zu kooperieren, heißt im Umkehrschluss: Sie kooperieren nicht mit dem Kindesvater, so wie es das Gesetz vorsieht. Wer, glauben Sie, bekommt Recht?

„Gutachten ablehnen“

Wichtiges Thema! Ich halte das für außerordentlich gefährlich und mit wenigen Ausnahmen für nicht hilfreich. 

Der Richter hat beschlossen, dass es ein Gutachten gibt. Findet er also eine gute Idee. Und nun kommen Sie und sagen „Nö, ich mach´ nicht mit.“ Darüber wird der Richter ganz sicher nicht begeistert sein.

Ich höre Sie schon sagen „Er darf mir die Verweigerung nicht negativ auslegen!“ (BVerfG, Az.: 1 BvR 2222/01 sowie BGH, Az.: XII ZB 68/09). Mag sein, aber man kann andere Begründungen finden, um Sie in Ihre Schranken zu weisen und Sie zu „disziplinieren“. Bitte sagen Sie nicht, dass das in Deutschland nicht passiert: Solche Fälle haben wir haufenweise auf dem Tisch. 

Recht haben und Recht bekommen – das sind zwei paar Schuhe. Und was Recht ist, das entscheidet Ihr Richter, in seinem Gerichtssaal. Deshalb: Bitte nochmal nachdenken bevor Sie das Gutachten verweigern!

Der Richter ist die letzte Person, mit der Sie sich anlegen sollten! Wir empfehlen deshalb, sehr gut informiert und vorbereitet in ein Gutachten zu gehen. Sie können jederzeit eine Antwort ablehnen, Schweigepflichtsentbindungen verweigern und das Gutachten abbrechen – aber dann haben Sie vielleicht wirklich etwas gegen den Gutachter in der Hand. Diese Chance vertun Sie, und Sie überlassen dem narzisstisch manipulierenden Kindesvater das gesamte Feld.

Uns ist bewusst, dass Sie letztlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera haben. Aber keine Sorge: Wir begleiten Sie auf diesem Höllentrip!

„Befangenheitsanträge gegen Richter stellen“

Geht in die gleiche Richtung und wird meist zum Bumerang. Denn: Befangenheitsanträge werden in der Regel abgelehnt. Warum? Zum einen, weil ein Richter nicht befangen ist, nur weil Ihnen seine Prozessführung oder seine Rechtsauffassung nicht gefällt (auch wenn beides bei vernünftiger Betrachtung und im Hinblick auf das Kindeswohl eine Katastrophe ist). Zum anderen weil der Richter zum Befangenheitsantrag zunächst Stellung nimmt und selbst beurteilt, ob er sich für befangen hält oder nicht. Und zu Guter Letzt, weil ein anderer Richter desselben Gerichts letztlich darüber entscheidet, ob sein Kollege im Nebenzimmer befangen ist. Raten Sie mal, was dabei herauskommt…

Manchmal ist ein Befangenheitsantrag unumgänglich, aber das sind sehr seltene Fälle. Meistens ist es eher ratsam, die eigene strategische Positionierung zu verändern.

„Dienstaufsichtsbeschwerden gegen JA-Mitarbeiter stellen“

Kennen Sie die drei „F´s“ für Dienstaufsichtsbeschwerden? Fristlos – Formlos – Fruchtlos. Heißt, es gibt keine Fristen oder bestimmte Formen zu beachten, aber es ist de facto überflüssig, da ohne Erfolgsaussicht.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht an den Vorgesetzten des JA-Mitarbeiters, gegen den sich die Beschwerde richtet. Der Jugendamtsleiter wird sich als Chef des Mitarbeiters stets zunächst schützend vor seinen Mitarbeiter stellen. Das bedeutet, Ihre Beschwerde wird in der Regel nicht zum gewünschten Ziel führen, nämlich zum Austausch des Mitarbeiters. Aber jetzt haben Sie sich den auch noch verärgert. 

Doch nehmen wir einmal an, Sie sind erfolgreich und Ihnen wird tatsächlich ein anderer Mitarbeiter zugewiesen. Bedenken Sie: Der ist der Kollege vom alten MA, liest dieselbe Akte, deren Inhalt Sie nicht kennen – und Sie wissen wirklich nicht, ob Sie vom Regen in die Traufe kommen.

Auch hier gilt: Manchmal, in seltenen Fällen, ist es unumgänglich. Aber bitte nichts überstürzen, sondern mit fachlicher Hilfe durch Ihren Anwalt und/oder uns die Erfolgsaussicht sachlich prüfen und mit den möglichen Konsequenzen abwägen. 

Übrigens:

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen das persönliche Verhalten von Beamt*innen bzw. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen eine behördliche Maßnahme oder Entscheidung mit dem Ziel, diese aufzuheben oder zu ändern.

Ich bin dem völlig ausgesetzt? Widerstand zwecklos?

1. Ja, Sie sind dem System ausgesetzt: DIE entscheiden!

Rechtsmittel, Widerstand, Beschwerden bringen meistens nicht das gewünschte Ergebnis. Im Gegenteil: Sie werden als anstrengend, nervig und querulatorisch wahrgenommen. Fachlich begründet wird dann natürlich mit einer anderen Terminologie: bindungsintolerant, mangelnde Kooperationsfähigkeit, kann die Eltern- von der Paarebene nicht trennen. Nichts davon mag stimmen. Aber der Stempel, den Sie von den Verfahrensbeteiligten bekommen, ist das Ergebnis der Dynamik, in die Sie sich hineinmanövrieren, wenn Sie gegen alles und jeden schießen. Es ist dabei egal, ob Ihr Widerstand berechtigt ist oder nicht. Denn es geht hier nicht um die Wahrheit, sondern nur darum, wie Sie wahrgenommen werden.

Es ist wichtig, dass Sie das verstehen und akzeptieren. Verstehen ist einfach – akzeptieren ist schwer. Und manchmal unerträglich. Aber notwendig, um eine wirklich hilfreiche Positionierung und Strategie zu finden. 

2. Nein, Widerstand ist ganz und gar nicht zwecklos, sondern zwingend notwendig. 

Die Frage ist nur: wie?

Egal, wie falsch, unfair, unmenschlich, kindeswohlgefährdend das Familienrechtssystem ist: Gegen das System können Sie nicht gewinnen. Die sind stärker, Rechtsmittel und Beschwerden bringen meist nichts, und die sitzen am längeren Hebel. Die, das sind viele –  Sie, das sind nur Sie. Die Geschichte von David und Goliath wird sich in Ihrem Gerichtssaal nicht wiederholen. Vergessen Sie das bitte. Die Rechnung zahlt im Zweifel Ihr Kind. 

Sie sind nicht ohne Macht, auch wenn Sie sich oft ohnmächtig fühlen.

Aber, hier ist die gute Nachricht: Sie sind nicht handlungsunfähig. Sie müssen nur die Strategie der Situation anpassen.

Also ist Kooperation besser als Widerstand?

Das Gesetz verpflichtet Sie als Kindesmutter, mit dem Kindesvater zu kooperieren – und umgekehrt – und stets Einigungen zu suchen. Das ist auch in vielen Fällen möglich, wenn es sich um zwei vernünftige Eltern handelt. Vielleicht liegen am Anfang der Trennung die Emotionen noch auf der Zunge… Aber das sollte sich in den folgenden Monaten beruhigen. Man ist getrennt, aber zusammen bleibt man Eltern des Kindes. 

Wenn Sie es allerdings mit einem narzisstisch geprägten Kindesvater zu tun haben, dann suchen Sie Vernunft vergebens: 

  • Kooperation ist völlig unmöglich, es sei denn, Sie machen genau das, was der Narzisst will.
  • Vereinbarungen werden grundsätzlich vom Narzissten nicht eingehalten und müssen nach seinen Wünschen angepasst werden.
  • Egal, wieviele Krokodilstränen der Narzisst weint; die Auswirkungen seines Handelns auf das Kind sind ihm völlig egal. Er verfolgt ein anderes Ziel: bestenfalls Macht und Kontrolle über seine Ex-Partnerin auszuüben; schlimmstenfalls sie zu vernichten.

Die per Gesetz und allen Verfahrensbeteiligten geforderte elterliche Kooperation ist also unmöglich. Richtig: Will aber niemand hören, denn im Familiengericht geht es nicht darum, wer Recht hat, wer auf das Kind achtet, oder wer der Aggressor ist. Im Familiengericht geht es stets um die Schaffung von Einvernehmen.

Und hier liegt unser Handlungsspielraum. Haben Sie beim Durchlesen den Einschub „– und umgekehrt –„ bemerkt? Der Kindesvater ist ebenso verpflichtet, mit Ihnen zu kooperieren und Einvernehmen zu suchen. Viele Narzissten sind sehr raffiniert und charmant, aber meist können das nicht lange durchhalten. Denn für einen narzisstischen Kindesvater sind Sie ein Dorn im Auge, den er – nicht selten – zu zerstören versucht. 

Besser spielen lernen als die Gegenseite

Stellen Sie sich das familienrechtliche Verfahren wie ein Fußballspiel vor: Der Schiedsrichter (hier: der Richter und seine Helfer) hat in den 90 Minuten Spielzeit die absolute Macht. Wenn er sagt, das war ein Elfmeter, dann war es einer, egal was alle andere sagen.

Tore schießen, um zu gewinnen, kann ein Spieler nur, wenn er auch auf dem Spielfeld mitspielt. Dafür muss der Spieler die Regeln verstehen und akzeptieren. Wie gesagt: Verstehen ist einfach – akzeptieren ist schwer…

Sie sind ein Mitspieler einer Mannschaft. Analysieren Sie Ihren Gegner, lernen Sie die Regeln und das Spielfeld kennen, bauen Sie sich Ihre Spieltaktik auf und lernen Sie besser zu spielen als die Gegenseite! Das ist Ihre Chance. Dabei unterstützen wir Sie in unserem Strategiecoaching.

Mit dem System arbeiten – nicht gegen das System!

Wie jedes System, hat auch das Familienrechtssystem seine Schwächen, die sich in der Dynamik der Verfahren widerspiegeln. Selbst wenn Sie kein Fußballfan sind, wissen Sie: Um möglichst viele Tore schießen zu können und damit das Spiel zu gewinnen, müssen Sie

  1. Die Regeln kennen
  2. Die Schwächen des Gegners kennen
  3. Eine gute Strategie und Spieltaktik haben

Auf keinen Fall dürfen Sie

  1. Angst vor dem Gegner haben und nur in der Defensive bleiben 
  2. Sich mit dem Schiedsrichter anlegen
  3. Gegen die Regeln verstoßen

Das gleiche gilt für Ihr familienrechtliches Verfahren. Spielen Sie mit. Aber spielen Sie besser. Denken Sie daran: Es ist nur ein „Spiel“. Denn mit einem narzisstischen Kindesvater gibt es keine echte elterliche Kooperation. Niemals.

Die Entscheidung ist also nicht, ob Widerstand ODER Kooperation – sondern Widerstand DURCH Kooperation! Wir zeigen Ihnen wie.

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